22% Plus
Der Mindestlohn wird kräftig steigen. Denn bei seiner Neuberechnung werden die Tarifabschlüsse zugrunde gelegt.
Der Mindestlohn wird ab 2017 auf 8,80 oder 8,85 Euro steigen. Ausschlaggebend für die Höhe wird der Tarifabschluss in der Metall-und Elektroindustrie sein. Wir erwarten hier ein Plus von knapp 2,5%. Für den Mindestlohn bedeutet das eine Erhöhung um rund 4%. Sie richtet sich nach dem Anstieg der Tariflöhne im Zeitraum von der Einführung des Mindestlohns 2015 bis Ende Juni 2016, also über 18 Monate. Das bedeutet gegenüber den rund 7,20 Euro vor Einführung des Mindestlohnes eine Lohnerhöhung um stolze 22,9%. Die Kommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern wird Ende Juni endgültig entscheiden. Viel Spielraum gibt es aber nicht – wie bei Renten oder Hartz IV sind die Formeln vorgegeben. Die Einhaltung des Mindestlohnes kontrolliert nicht nur der Zoll. Bei öffentlichen Aufträgen ist sie die Voraussetzung für eine Vergabe. So findet eine zusätzliche Kontrolle statt. Immer noch fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung über die Auswirkungen des Mindestlohns. Der befürchtete Abbau von Arbeitsplätzen ist zwar bisher ausgeblieben. Dafür stiegen die Preise bspw. in der Gastronomie seit 2015 um rund 4% – Beleg für die inflatorische Wirkung des Mindestlohns in diesem Bereich bei guter Konsumkonjunktur. Der Mindestlohn hat einen eingebauten Treibsatz. Denn er wird unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung festgelegt. Zu Grunde gelegt wird die Steigerung der Tarifabschlüsse, unabhängig von den tatsächlich gezahlten Löhnen und Gehältern am Markt. Diese liegen in der Regel oft genug im Durchschnitt darunter.
Fazit: Die Auswirkungen des Mindestlohns am Arbeitsmarkt werden erst im Abschwung voll sichtbar. Auf jeden Fall treibt er die Inflation.