Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
6052
Kammern ohne politisches Mandat

BVerwG: IHK-Austritt jetzt möglich

IHK und DIHK dürfen sich nicht politisch äußern. Tun sie dies, können Sie trotz Zwangsmitgliedschaft austreten – so befand das Bundesverwaltungsgericht.
Sie können aus Ihrer IHK austreten, wenn diese ihren gesetzlichen Kompetenzrahmen überschreitet. Dazu gehört nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn die IHK oder ihr Dachverband DIHK allgemeinpolitische Stellungsnahmen abgeben (Urteil vom 23.3.2016, veröffentlicht am 23. Juni, Az. 10 C 4.15). Begründet wird dies mit dem gesetzlichen Rahmen für die Tätigkeit der Kammern. Nach dem IHK-Gesetz müssen sie das Gesamtinteresse der ihr (zwangsweise) angehörenden Gewerbetreibenden des Kammerbezirks wahrnehmen. Dazu gehört, Mitglieder durch Vorschläge, Gutachten oder Berichte an Behörden zu unterstützen. Die Wahrnehmung sozialpolitisch oder arbeitsrechtlicher Interessen ist ausgeschlossen. Dies gilt laut Gericht auch für den Dachverband DIHK. Der darf Belange der Mitglieder gegenüber den Ländern, dem Bund und der EU vertreten. Äußert er sich zu allgemein-, sozialpolitischen oder arbeitsrechtlichen Fragen, hat dies laut Gericht keine Kammer (oder ein Mitglied) zu dulden. Geklagt hatte ein Unternehmen der Windenergiebranche aus Münster. Es monierte zahlreiche Äußerungen des früheren DIHK-Präsidenten Ludwig Georg Braun zu allgemeinpolitischen wie auch Fragen der Klima- und Umweltpolitik. Ein Austritt des Unternehmens aus der IHK setzt aber voraus, dass Wiederholungsgefahr besteht. Ob dies so ist, muss das zuständige Oberverwaltungsgericht jetzt prüfen. Der DIHK hat angekündigt, seine Satzung entsprechend den Vorgaben des Gerichts zu ändern. Damit will man die Vorgaben des Gerichts erfüllen und einem Massenaustritt von Unternehmen vorbeugen.

Fazit: Die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK ist mit dem Urteil aufgeweicht.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • E-Health-Tutorials mit bekannten Top-Therapeuten

Digitale Beratung zu mentaler Gesundheit

Der Erhalt der mentalen Gesundheit ist wichtig - privat genauso wie im Unternehmen. Darum kümmern sich manche Unternehmer verstärkt auch um die Belange ihrer Mitarbeiter. FUCHSBRIEFE haben eine interessantes Angebot für anonyme E-Health-Tutorials entdeckt, die Unternehmer ihren Mitarbeitern anbieten können.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die LGT Bank AG in der Ausschreibung

LGT ist nachhaltig und stiftungsorientiert

Thumb Stiftungsvermögen 2024 © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit envato elements
Als familiengeführte Privatbank verwaltet die LGT seit einem Jahrhundert die Vermögen von Familien und Unternehmen. Für ihre Anlagelösungen setzt sie nach eigener Angabe auf traditionelle Werte, systematische Anlageprozesse, moderne Portfoliotheorien sowie fundierte Finanz- und Datenanalysen. „Als eine der letzten familiengeführten Privatbanken sind wir in den vergangenen Jahren kräftig gewachsen“, so die Website. Vor allem lege man auf Nachhaltigkeit wert. Das passt gut für die Stiftung Fliege.
  • Fuchs plus
  • Luftangriff auf Israel

Iran hat drei Ziele mit Angriff auf Israel verfolgt

Der Iran hat mit seinem Luftangriff auf Israel drei Ziele verfolgt. Die Raketen- und Drohen-Attacke wirkt politisch, militärisch und wirtschaftlich. Diese Auswirkungen strahlen weit über Israel hinaus.
Zum Seitenanfang