Vermögensverwaltung: Fallen bei Wertpapierpolicen
Sanierungsmöglichkeiten
Bei Sybille Meikas Police ist die Rendite nur knapp im positiven Bereich. Obwohl der Vertrag über zwölf Jahre läuft. Das Problem: Von den fünf Fonds, in die sie regelmäßig investiert, sind drei im Marktvergleich unterdurchschnittlich. 2004 Jahren wurden die Fonds hochgelobt. Doch mehrere Managementfehler führten danach zu Verlusten. Glück im Unglück: Meikas Versicherung ist „sanierungsfähig“. Die von ihr gewählte Versicherungsgesellschaft bietet eine große Anzahl von Fonds an, darunter auch kostengünstige Indexfonds. Sie kann aber mehr als sanieren. Sie hat noch ein weiteres „normales“ Wertpapierdepot, das der Abgeltungsteuer unterliegt. Bei ihrer Fondspolice sind dagegen alle Erträge steuerfrei. Logischerweise sollten daher die Werte mit der höchsten Renditeerwartung in der Police sein. Das sind Aktienfonds. Die eher defensiven Werte, wie Anleihen oder Absolute Return-Fonds, sollten in ihrem „normalen“ Depot liegen. Damit pusht sie ihre Nachsteuerrendite. Auch Policen von Versicherungsgesellschaften aus Liechtenstein benötigen Pflege. Besonders Unternehmer nutzten solche Produkte gerne, um Teile ihres Vermögens „insolvenzsicher“ zu machen. Im Krisenfall sollten das „verpackte Vermögen“ vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sein. Die Versicherungspolice wurde meist wie eine individuelle Vermögensverwaltung gemanagt. Die Versicherung war nur der „Mantel“. Eine individuelle Vermögensverwaltung führt zur Steuerpflicht in Deutschland. Das Problem: Einige Vermögensverwalter ignorierten das Thema. Sie blieben bei ihrer Strategie, das Geld ganz nach Kundenwunsch anzulegen. Damit droht weiter die Gefahr, dass der Fiskus alle Steuervorteile aberkennt. Und zwar akut, denn ab Mitte 2017 werden die Versicherungsdaten an die deutschen Steuerbehörden gemeldet. Das geschieht im Rahmen des automatischen Datenaustauschs. Beim Insolvenzschutz gibt es ebenso Fragezeichen. Ob ein Unternehmer sein Geld in Liechtenstein vor Gläubigern schützen kann und im Ernstfall nicht doch ein Herausgabeanspruch besteht, ist strittig. Zumindest droht ein Rechtsstreit. Und noch eine Gefahr lauert: Häufig sind – auch gut laufende – Fonds- und Wertpapierpolicen mit hohen Aktienanteilen ausgestattet. Wenn nun die Fälligkeit näherkommt, ist ein Eingriff in die Police sinnvoll. Wer z. B. die Fälligkeit in 2017 erwartet und in seiner Police ausschließlich Aktienfonds hat, könnte bei einem starken Crash schnell 20 oder 30% verlieren. Wird die Police genau in diesem Zeitraum fällig, wird der Verlust realisiert – und die Steuerfreiheit der Erträge ist nichts mehr wert.Fazit: Installieren Sie rechtzeitig ein „Ablaufmanagement“. Beispielsweise kann ab dem fünften Jahr vor Ende der Police die Aktienquote um 1/5 reduziert werden. Viele Versicherungsgesellschaften schichten kostenlos um. Wichtig: den Plan diszipliniert umsetzen und rechtzeitig den Umschichtungsauftrag an die Assekuranz senden. Der Effekt: Je näher der Fälligkeitstermin kommt, desto weniger „Stresspotenzial“ ist vorhanden.