Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
1522
Vorbereitung auf den neuen Job ist Arbeitszeit

Trainingstage zählen bei der Beschäftigungszeit

Der Betrieb braucht das Kündigungsschutzgesetz nur anwenden, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate beschäftigt ist. Aber wie verhält es sich, wenn in diesem Zeitraum auch zwölf Schulungstage angefallen sind?

Auch Schulungszeiten zählen zur Dauer einer Beschäftigung. Dies kann entscheidend sein für die Frage, ob
das Kündigungsschutzgesetz angewendet werden muss. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate beschäftigt ist.

Training ist anzurechnen

Eine Fluggesellschaft kündigte einer Flugbegleiterin. Diese hatte im Rahmen einer Trainingsphase zwölf Flüge an elf Arbeitstagen absolviert. Mit der Schulung war die Stewardess länger als sechs Monate bei der Gesellschaft beschäftigt. Folge: Das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden.

Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main stellte fest, dass der Vorbereitungskurs zur Beschäftigungszeit hinzuzurechnen ist. Im Schulungsvertrag wurde ausdrücklich geregelt, dass die Trainingszeit der Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen für die Tätigkeit eines Flugbegleiters dient. Damit war klar, dass es sich um Beschäftigungszeiten handelt.

Fazit

Die Arbeitnehmerin war mit Schulung länger als sechs Monate bei der Fluggesellschaft beschäftigt. Deshalb war das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden.

Urteil: AG Frankfurt/M. vom 22.1.2019, Az.: 16 Ca 6535/18

Neueste Artikel
  • Gesamtschau und Wochenbericht in KW 32 für PP V, PP VII, PP VIII und PP IX

FUCHS Performance-Projekte: Die Gewinner setzen auf Stabilität

Illustriert mit Microsoft Copilot
Die KW 32 zeichnet ein bemerkenswert konsistentes Bild über alle vier FUCHS Performance-Projekte hinweg. Genève Invest, die Fürst Fugger Privatbank und die Liechtensteinische Landesbank setzen die stärksten Akzente der Woche, während das Benchmarkdepot in Projekt 5 seine Führungsrolle verteidigt. Auffällig ist dabei nicht nur die Rendite. Viele Wochengewinner notieren gleichzeitig auf Höchstständen und weisen kaum aktuelle Rückschläge auf. Lesen Sie hier.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 32: Gewinner ohne Aktionismus

Liechtensteinische Landesbank führt das Wochenranking an

Illustriert mit Microsoft Copilot
Die Wochenwertung im Performance-Projekt 9 entwickelt eine eigene Dynamik. Die Liechtensteinische Landesbank erzielt den höchsten Vermögenszuwachs und setzt sich an die Spitze der Wochengewinner. Dahinter folgen DRH Vermögensverwaltung und die Bank für Tirol und Vorarlberg mit ebenfalls beeindruckenden Ergebnissen. Gleichzeitig bleibt das Benchmarkdepot ohne eine einzige dokumentierte Transaktion. Entsteht die beste Performance derzeit durch aktives Handeln oder durch Positionierung?
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt VIII: Wer liefert Rendite ohne Rückschläge?

Genève Invest führt das Wochenranking an, die Verfolger erhöhen den Druck

Illustriert mit Microsoft Copilot
Genève Invest steht im Mittelpunkt dieser Woche. Mit dem höchsten Vermögenszuwachs des Feldes setzt das Haus ein deutliches Zeichen und untermauert zugleich seine führende Position beim Gesamtvermögen. Dahinter rücken die Zürcher Kantonalbank Österreich, Hauck Aufhäuser Lampe und die Landes-Hypothekenbank Steiermark mit bemerkenswerten Wertsteigerungen nach vorn. Doch die spannendere Frage lautet: Entsteht Erfolg derzeit durch mehr Risiko oder durch konsequente Stabilität im Depotmanagement?
Zum Seitenanfang