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Gericht sieht schwerwiegende optische Beeinträchtigung

Transparent mindert Wert

Bei Immobilien geht es in Berlin richtig zur Sache. Mieter wehren sich gegen Luxussanierungen und dübeln ihren Protest mit Transparenten an Häuserfronten. Ein neuer Hauseigentümer aus Luxemburg fand das gar nicht lustig und klagte auf Schadensersatz.

Ein Hauseigentümer Schadensersatz verlangen, wenn an der Fassade unerlaubt ein großflächiges und auffällig Transparent angebracht wird. Denn es kann einen Imageschaden für den Vermieter bewirken.

Imageschaden entstanden

Transparente an der Fassade senken den Wert der Immobilie. Besonders dann, wenn die Mieter damit gegen eine Kündigung des Kiezladens mobilisieren. Die Wertminderung hat der BGH in diesem Fall mit 2.000 Euro angesetzt. Zudem sei zu berücksichtigen, dass durch den Text des Transparents („Wir bleiben alle! Soziale und widerständige Orte schaffen und erhalten") der Eindruck entsteht, der Eigentümer missachte Mieterinteressen.

Fazit

Selbst in Berlin ist Mietern nicht alles gestattet.

Urteil: BGH vom 21.5.2019, Az.: VIII ZB 66/18

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