Der „Digital Services Act" (Verordnung (EU) 2022/2065) regelt die Pflichten von Diensteanbietern bei der Bekämpfung rechtswidriger oder nach ihren
AGB unzulässigen Informationen (zusammengefasst als „Moderation von Inhalten" bezeichnet). Nach Art. 14 DSA muss der Anbieter dazu Transparenz schaffen und in seinen
AGB Angaben machen.
Der Anbieter ist nach Art. 15 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste, „Digital Services Act") dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich einen Transparenzbericht über die durchgeführte Moderation von Inhalten zu veröffentlichen.