Über Mietabtretung entscheidet nur das Jobcenter
Vorsicht, Vermieter! Über eine Direktzahlung an den Vermieter befindet allein das Jobcenter. Ist der Mieter Sozialhilfeempfänger, kann es zu Problemen bei der Zahlung der Wohnungsmiete kommen. Eine entsprechende Abtretungsklausel im Mietvertrag ist dann nicht ausreichend. Zwar hat der Berechtigte Anspruch auf Zahlung von Beihilfen für Unterkunft und Heizung. Oft erreicht das Geld aber den Vermieter nicht.