Überzahlung: Tippfehler korrigierbar
Erhält ein Ex-Mitarbeiter Geld zu Unrecht, dann muss er es zurückzahlen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt dies in § 812. Nur was ist, wenn das Geld ausgegeben ist?
Der Arbeitgeber kann eine versehentliche Überzahlung an einen ehemaligen Arbeitnehmer zurückverlangen. Dies gilt auch dann, wenn mit dem Geld Schulden bezahlt wurden.
Urteil: Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz vom 15.5.2019, Az.: 7 Sa 499/17