Unattraktiv nach Gerichtsurteil
Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf stellt die Attraktivität der mittelbaren Grundstücksschenkung infrage. Im Kern geht es dabei um die Schenkung eines Geldbetrages, der zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks eingesetzt werden soll. Dieser Geldbetrag sollte nach dem Willen des Klägers für die Abführung der Schenkungsteuer nach dem Sachwertverfahren bewertet werden, das bei Grundstückschenkungen herangezogen werden kann. Das Finanzamt hatte das Vergleichwertverfahren zugrunde gelegt. Dabei setzte es den von der Tochter für den Erwerb des Grundstücks gezahlten Kaufpreis an.
Fazit: Sollte sich in dem Revisionsverfahren die Auffassung des FG Düsseldorf bestätigen, wäre die mittelbare Grundstücksschenkung als Gestaltung für den Bereich von Wohnungseigentum, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäusern in vielen Fällen unattraktiv, da diese wirtschaftlichen Einheiten im Regelfall in Höhe des Kaufpreises zu bewerten wären.
Urteil: FG Düsseldorf vom 26.5.2020 (11 K 3447/19 BG)