Unverheiratete Eltern profitieren nicht vom Realsplitting
Das ist trotz diverser gesetzlicher Änderungen im Familienrecht so in Ordnung und auch nicht aus verfassungsrechtlicher Sicht zu beanstanden, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt klar.
Fazit: Möchten Sie von diversen steuerlichen Vorteilen profitieren, sollten sich Lebensgefährten überlegen zu heiraten.
Urteil: BFH, X B 15/21