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Untersagung des Sonderkontrollverfahrens für bestimmte Güter

Verboten: Schnellcheck Luftfracht!

Bestimmte Güter dürfen ab 1. Juli nicht mehr im vereinfachten Verfahren für Luftfracht durchgewunken werden. Unternehmen müssen ihre bewährte Transportkette komplett umstellen oder lange Wartezeiten beim Zoll in Kauf nehmen. Wir sagen Ihnen, welche Lösungen in Frage kommen.

Schnellcheck jetzt verboten

Der Luftfrachtstandort Deutschland wird unattraktiver. Bestimmte Güter dürfen ab 1. Juli nicht mehr im vereinfachten Verfahren für Luftfracht durchgewunken werden. Unternehmen müssen ihre bewährte Transportkette komplett umstellen oder lange Wartezeiten beim Zoll in Kauf nehmen. Welche Lösungen kommen in Frage?
Experten sprechen von „gravierenden Änderungen" bei den Logistikprozessen der betroffenen Firmen. Versender dieser Güter müssen mit erheblichen Verzögerungen rechnen (Stunden bis Tage). Denn jetzt ist alles gesondert zu öffnen und zu checken. Auch Enthaftungserklärungen vom Versender müssen vorgelegt werden, für den Fall, dass es beim Check zu Schäden kommt. Wer gar keine Zeit hat, muss ab sofort von Luft auf Versand per Schiff umstellen! Das ist zwar erheblich billiger, braucht aber auch deutlich länger (mehrere Wochen).

Über Umwege zum Ziel

Es gibt aber einen Ausweg. Da es sich um eine nur in Deutschland greifende Änderung handelt (!), kann diese Sonderfracht etwa über Holland oder Frankreich auf den Luftweg gebracht werden, sagen die Logistik- und Zollexperten von First Class Family. Sie könne dann entweder von dort ansässigen Luftfahrtunternehmen transportiert werden, oder sie komme wieder zurück nach Deutschland, um von in Deutschland operierenden Luftfahrtunternehmen als sichere Luftfracht transportiert zu werden. Das ist allerdings ökonomischer und ökologischer Unsinn, meinen auch wir!
Alternativ beantragen Sie die beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die „Zulassung zum bekannten Versender" . Dann können Sie weiterhin Luftfracht auf Passagierflugzeugen transportieren. Bei diesen gilt die verschickte Ware „automatisch" als sicher - zusätzliche Frachtkontrollen entfallen.

Weitere Informationen


First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH (Raunheim)

https://first-class-family.de

https://first-class-family.de/das-sonderkontrollverfahren-fuer-luftfracht-wird-verboten

 

Luftfahrt-Bundesamt (Braunschweig)
Zur Einstellung des Sonderverfahrens

https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/ReglementierterBeauftragter/Aktuelle_Inforamtionen/RegB_Newsletter/Newsletter/News_18_01_2019.html

 

Infos zum Verfahren „Bekannter Versender"

https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/BekannteVersender/BekannterVersender_node.html
Zulassungsverfahren „Bekannter Versender"

https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/BekannteVersender/Ablauf_Zulassung/Ablauf_Zulassung_node.html;jsessionid=26B9E286118D1D971CE61F867D391D54.live11294

 

Hintergrund

Das Sonderkontrollverfahren kam bis zum 30. Juni 2019 bei Luftfrachtstücken zum Einsatz, die sich mit üblichen „geeigneten Kontrollverfahren" nicht ausreichend checken lassen. Sie lösen beim Röntgen Dunkelalarm aus (meint: Die Dichte des Materials verhindert den Durchblick auf eventuell gefährliche Sprengstoffe etc.). Dazu gehören große Fässer mit Chemikalien, große Säcke bzw. Gebinde mit Granulaten (wie Kunststoff, Düngemittel), Auto- und Maschinenteile, Pumpen etc. Bisher brauchten diese Frachtstücke nur an der Außenseite mit Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte/ Explosive Trace Detection, auch: Sniffer) untersucht zu werden. Diese Vereinfachung ist nun passé.

Fazit

Auf jeden Fall müssen Sie zunächst Zeit überbrücken. Bis Sie beim LBA durch sind, vergehen rund 3 Monate! Im Zweifel holen Sie sich Unterstützung.

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