Vergessene Vorsorgeaufwendungen rächen sich
Eine doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und -bezügen ergibt sich nicht allein daraus, dass ein Steuerzahler während seines Arbeitslebens keine Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht hat. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Laut BFH ist eine pauschale Gesamtrechnung für die mutmaßliche Rentendauer vorzunehmen. Es ist bei der