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Mieter nicht zur Duldung von Baumaßnahmen verpflichtet

Vergrößerung der Wohnung ist keine Modernisierung

Klare Sache: Modernisiert der Vermieter seine Immobilie, muss der Mieter die Baumaßnahmen dulden. Aber was ist, wenn der Eigentümer durch Umbauten die Wohnung vergrößern will? Muss der Mieter das ebenfalls hinnehmen?

Mieter müssen Umbauten der Wohnung nicht hinnehmen. Hier unterscheidet die Rechtsprechung klar von Modernisierungsmaßnahmen. Will ein Vermieter eine Wohnung vergrößern, dann handelt es sich nicht um eine Modernisierungsmaßnahme. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Klage der Vermieterin war nicht erfolgreich

Eine Vermieterin in Berlin plante eine Drei-Zimmer-Wohnung durch einen Anbau um einen Raum zu vergrößern. Das teilte sie dem Mieter mit. Die Vermieterin hielt die Baumaßnahme für eine Modernisierung. Sie verlangte, die Arbeiten zu dulden. Der Mieter lehnte das ab. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage.

Das Landgericht wies die Klage ab. Die geplante Baumaßnahme und die damit einhergehende Grundrissänderung stelle eine grundlegende Umgestaltung des angemieteten Objekts dar. Für den derzeitigen Mieter stelle sie aber keine nachhaltige Erhöhung des Wohnwerts dar. Die Wohnung werde so nur für einen anderen Mieterkreis attraktiver gestaltet.

Fazit

Bei einer Wohnungsvergrößerung müssen Sie versuchen, sich mit dem Mieter zu einigen. Einfach dulden muss er Ihr Ansinnen nicht.

Urteil: LG Berlin vom 20.12.2018, Az.: 64 S 37/18

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