Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2952
Rechtsanspruch auf Rückzahlung von Retrozessionen bestätigt

Verjährungszeit für einbehaltene Vertriebsprovisionen gekürzt

Provisionen. © Coloures-Pic / stock.adobe.com
Anleger, die von Banken und Vermögensverwaltern in Liechtenstein Vertriebsprovisionen zurückfordern, haben jetzt ein höchstrichterliches Urteil im Gepäck. Das stärkt sie. Zugleich müssen die Anleger aber verkürzte Verjährungsfristen verkraften...
Im Streit um einbehaltene Vertriebsprovisionen von Banken und Vermögensverwaltern (FB 22.09.2020) geht es in Liechtenstein einen Schritt vor und einen zurück. Zwar hat der Staatsgerichtshof Liechtenstein am 30. Mai bestätigt, dass Retrozessionen grundsätzlich dem Kunden gehören und an diesen herauszugeben sind. Damit hat er die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes des Landes bestätigt.

Rückzahlungsanspruch, aber verkürzte Fristen

Parallel dazu hat das Fürstentum Liechtenstein aber die Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber sämtlichen Finanzintermediären drastisch gekürzt. Statt bisher 30 Jahre gilt nun nur noch eine Frist von 10 Jahren. Ebenfalls verkürzt wurde die Übergangsfrist bis solche Rechtsansprüche verfallen. Das neue Gesetz trat am 1. Juni 2022 in Kraft. 

Für betroffene Anleger - darunter zahlreiche gemeinnützige Stiftungen und Pensionskassen - ist das eine schlechte Nachricht. Schließlich geht es um hohe Millionenbeträge, die den Investoren über Jahre hinweg vorenthalten wurden und rückerstattet werden müssten. In vielen Fällen wissen die Anleger aber noch gar nicht, dass sie zu Unrecht einbehaltene Vertriebsprovisionen zurückfordern können. Anleger, die sich darum bemühen, stoßen bei den Banken oft auf Widerstand. Darum ist es von Vorteil, die Rückforderung von Retrozessionen mit spezialisierten Anwälten abzuwickeln. 

Fazit: Wer zu Unrecht einbehaltene Vertriebsprovisionen von Banken oder Vermögensverwaltern in Liechtenstein zurückfordern will, hat jetzt von höchster Instanz einen Anspruch zugebilligt bekommen. Zugleich wurde der über die massive Verkürzung der Fristen erheblich beschnitten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Hinweis: Die Firma Zwingli Partner AG (Sitz im schweizerischen Bad Ragaz) ist spezialisiert auf die Rückforderung von Retrozessionen aus dem Fürstentum Liechtenstein. Betroffenen können ihre Rechtsansprüche auf Provisionsbasis durchsetzen. Die Firma LitiLink fokussiert auf die Schweiz.

Neueste Artikel
  • Wochenbericht zu Projekt V in KW 11: Rendite, Risiko und Marktdynamik

Stabile Woche, klare Signale: Wer schlägt das Benchmarkdepot?

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Die Kalenderwoche 11 verläuft im Performance‑Projekt 5 (vermögensverwaltende Fonds) ruhig, aber richtungsweisend: Das Benchmarkdepot steigert sein Vermögen leicht und reduziert gleichzeitig den maximalen Drawdown. Mehrere Vermögensverwalter erzielen deutliche Zugewinne und übertreffen den Referenzwert klar, während andere Institute spürbar zurückfallen. Eine Woche der Stabilität mit klaren Gewinnern und Verlierern.
  • Fuchs plus
  • EU-Indonesien-Handelsabkommen: Chancen für Wirtschaftswachstum und Investitionen

Indonesische Rupie - Aufwind in Südostasien

Mit nahezu 290 Mio. Einwohner ist das Südasiatische Land mit einem BIP von 1,4 Billionen USD kein Leichtgewicht. Mit seinen Rohstoffen und gut ausgebildeten relativ jungen Menschen punktet der Staat. Für den Export winken am Horizont weitere Impulse durch ein Handelsabkommen mit der EU und sorgen für Fantasie in Konjunktur und Währung.
  • Fuchs plus
  • Deutsche Börse Group: Ausbau der Krypto-Infrastruktur als regulierte Plattform für Bitcoin und Ethereum

Europas neues Krypto-Rückgrat

envato elements
Die Deutsche Börse baut ihre Krypto-Infrastruktur systematisch aus – von der Verwahrung über den Handel bis hin zu neuen Produkten. Was steckt dahinter, und was bedeutet das für Privatanleger?
Zum Seitenanfang