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2301
Finanzbehörden zweifeln Einkunftserzielungsabsicht an

Verluste aus Bürgschaften geltend machen

Wer eine Bürgschaft übernimmt, muss eine Einkunftserzielungsabsicht nachweisen, um steuerliche Verluste geltend machen zu können. Dies gilt auch bei Bürgschaften unter Dritten. Der Bundesfinanzhof überprüft aktuell einen Fall, in dem die Finanzbehörden Zweifel an der Absicht des Klägers hegen.
Wer anderen eine Bürgschaft gibt, muss eine Einkunftserzielungsabsicht haben. Andernfalls können Verluste aus der Bürgschaft nicht steuerlich anerkannt werden. Das sollten Bürgen beachten, die
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