Verlustverrechnung mangels Masse früher möglich
Ein Unternehmer ist für jeden Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die zu seinem Privatvermögen gehören, steuerpflichtig. Zumindest dann, wenn er mit mindestens 1% an der AG oder GmbH beteiligt ist oder es in den fünf Jahren vor der Insolvenz war.
Das "Teileinkünfteverfahren“ (gilt seit 200) regelt die Besteuerung beim