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Verlust aus Firmeninsolvenz

Verlustverrechnung mangels Masse früher möglich

Insolvenz. © DOC RABE Media / stock.adobe.com
Wird ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt, kann Ihnen das Finanzamt deutlich früher als üblich einen Bescheid über eine Steuerminderung wegen des Verlustes zukommen lassen. So lautet die Entscheidung des Bundesfinanzhofes.

Ein Unternehmer ist für jeden Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die zu seinem Privatvermögen gehören, steuerpflichtig. Zumindest dann, wenn er mit mindestens 1% an der AG oder GmbH beteiligt ist oder es in den fünf Jahren vor der Insolvenz war. 

Das "Teileinkünfteverfahren“ (gilt seit 200) regelt die Besteuerung beim 

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