Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1749
Space Division erzielt bereits 20% der Umsätze

Airbus macht gute Geschäfte im Orbit

Bartolomeo © Media Centre Airbus
Airbus ist den meisten bekannt als Luftfahrtunternehmen. Doch der Konzern macht seine Geschäfte immer öfter auch "eine Etage höher". Das eröffnet interessante Perspektiven, an denen Anleger mitverdienen können.

Airbus profitiert von der Eroberung des Weltalls. Der Konzern (ehemals EADS) entstand im Juli 2000 durch die Fusion der deutschen DASA, der französischen Aerospatiale-Matra und der spanischen Casa. Heute gilt die Airbus-Gruppe als größtes Luft- und Raumfahrtunternehmen Europas. 

Airbus ist breit aufgestellt. Die Palette der Geschäfte reicht von der zivilen Luftfahrt, über Militär-Technologie bis hin zur Raumfahrt. Zur Airbus Gruppe gehören u.a. der Flugzeugbauer Airbus, der Hubschrauber-Hersteller Eurocopter und das Raumfahrt-Unternehmen Astrium (Airbus Defence & Space). 

ESA könnte Aufträge anschieben

Die „Space-Division" erwirtschaftet inzwischen rund 20% des Konzernumsatzes. Darum wird der Konzern vom Ausbau europäischer Raumfahrtaktivitäten signifikant profitieren. Das zeigte auch die ESA-Konferenz vorige Woche in Paris, auf der es auch um den Mondlander EL3 ging. Der European Large Logistics Lander soll Ende des Jahrzehnts bis zu 1,7 Tonnen Fracht von der Erde zum Mond befördern können, um astronomische Missionen zu unterstützen (z.B. Aufbau einer Mondstation). Airbus ist mit Studien für diesen Lander beauftragt. 

Unter dem Namen „Moonlight“ will die ESA zudem ein weiteres Mondprojekt auf den Weg bringen. Dabei geht es darum, Satelliten für Navigations- und Internetsignale um den Mond zu positionieren. Zwei Industriekonsortien, zu denen Airbus gehört, arbeiten an Konzepten dafür. 

Geschäft hat bereits wieder gedreht

Nach dem deutlichen Einbruch des Geschäfts im Corona-Jahr 2020 ist Airbus nun wieder durchgestartet. In den ersten neun Monaten des Jahres lag der Konzernumsatz mit 38,1 Mrd. Euro gut 8% über dem Vorjahr. Das um Sonderposten bereinigte Ergebnis (EBIT) zog um knapp 3% auf 3,5 Mrd. Euro (Vorjahr: 3,4 Mrd. Euro) an.

Seit Ende September ist der Aktienkurs bereits um knapp 30% gestiegen. Mit einem KGV unter 17 ist die Aktie auf lange Sicht aber noch immer günstig bewertet. Einkommensorientierten Anlegern winkt darüber hinaus eine Dividendenrendite von gut 2%. Den jüngsten Rücksetzer können langfristig orientierte Anleger für Käufe nutzen.

Empfehlung: kaufen Kursziel: 152,00 EUR, Stopp-Loss unter 88,70 EUR
Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Rendite vom anderen Ende der Welt

Aktien aus Neuseeland

Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung

Irrtum ist keine vGA

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
  • Fuchs plus
  • Teilentgeltlicher Verkauf von GmbH-Anteilen an Angehörige

Verkauf unter Wert ist steuerlich aufzuteilen

Wer GmbH-Anteile unter seinen Anschaffungskosten verkauft, muss den Verkauf steuerlich betrachtet aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil hat Folgen für Verkäufer, deren Gewinn dadurch höher ausfällt.
Zum Seitenanfang