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Riester-Rente soll reformiert und staatlich gefördert werden

Altersvorsorgereform kommt später

Deutschland steuert auf ein Renten-Problem zu und eine private Vorsorge wird zunehmend zwingend. Mit der Altersvorsorgereform wollte die Ampel die Riester-Rente abschaffen und eine Aktienrente einführen. Das liegt nun auf Eis, dürfte aber in der nächsten Legislatur umgesetzt werden. FUCHSBRIEFE haben sich angesehen, welchen Kompromiss die Ampel schon gefunden hatte, wie die Reform also aussehen könnte.

Die Reform der Altersvorsorge wird durch das Ampel-Aus ausgebremst. Vom Tisch ist die Reform dem Vernehmen nach zwar noch nicht. Das Bundesfinanzministerium äußert sich auf FUCHS-Nachfrage aber nicht dazu. Dennoch ist klar: Das Rentensystem gerät immer stärker unter Druck und inzwischen ist allen Parteien klar, dass die private Vorsorge gestärkt werden muss. Darum wollte die Ampel auch noch in dieser Legislatur die Aktienrente einführen. 

Altersvorsorgereform kommt in der nächsten Legislatur

Es ist wahrscheinlich, dass das Projekt "Altersvorsorgereform" in die nächste Legislaturperiode verschoben, dann aber umgesetzt wird. Künftig soll Kapital für die Vorsorge nicht nur in risikoarme Garantieprodukte, sondern auch in risikoreiche, aber höher rentierende, Wertpapiere angelegt werden können. Aktien und ETF sollen in die Altersvorsorge eingebunden werden. Kryptowährungen sollen vorerst noch nicht zugelassen sein. So soll das neue Altersvorsorgedepot renditenstark und kostengünstig werden.

Die konkrete Auswahl der Aktien soll nicht eingeschränkt sein. Anleger sollen an keine Regularien gebunden sein. Sie können in ethische oder nicht ethische und spekulative oder risikoarme Aktien anlegen. Auch die Auswahl der Bank ist individuell. Um bessere Vorsorgeentscheidungen treffen zu können, ist auch eine Onlineplattform geplant, die einen einfachen Vergleich der Angebote ermöglichen soll.

Staatliche Förderung für jeden gesparten Euro

Die Vorsorge soll beitragsproportional gefördert und steuerlich begünstigt werden. Konkret: Auf jeden gesparten Euro sollen 20 Cent als Grundzulage vom Staat draufgelegt werden. Die Mindestsumme für die Zulage beträgt 10 Euro monatlich, die Maximalsumme 3.000 Euro. 

Eltern sollen eine weitere Zulage von 25 Cent pro Euro erhalten. Die Kapitalerträge sind in der Ansparphase steuerfrei. Besteuert werden die Erträge erst nachgelagert, also während der Auszahlungsperiode. Dabei fällt der gewöhnliche Steuersatz im Rentenalter an. Auch Menschen mit einem geringen Einkommen sollen von der Reform profitieren. Darum will der Bund eine Kampagne für finanzielle Bildung starten.

Fazit: Die Altersvorsorgereform dürfte in der nächsten Legislatur wieder aufgegriffen und beschlossen werden. Für Vermögende und Gutverdiener sind die bisher fixierten Rahmenbedingungen attraktiv. Die Aktienrente könnte damit ein guter Baustein einer renditeträchtigen Altersvorsorge sein.
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