Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1736
Uber Inc.

Börsengang von Fahrdienstleister Uber steht bevor

Uber drängt an die Börse. Copyright: Pixabay
Der mit Spannung erwartete Gang von Uber auf das Börsenparkett zeichnet sich ab. Er wird der größte US-Börsengang in diesem Jahr und der zehntgrößte in der Geschichte. Die Stimmung ist gut, auch wenn Uber noch rote Zahlen schreibt.

Unternehmen: Uber wurde 2009 von Garrett Camp und Travis Kalanick in San Francisco als Limousinenservice gegründet. Vier Jahre später kam das Unternehmen auf einen Jahresumsatz von mehr als 200 Millionen USD.

Geschäftsmodell: Uber bietet in vielen Städten weltweit Online-Vermittlungsdienste zur Personenbeförderung an. Die Dienste UberX und UberBlack vermitteln Fahrgäste an Mietwagen mit Fahrer, UberPop Fahrten an private Fahrer mit eigenem Auto und UberTaxi reguläre Taxis. Das Unternehmen kassiert für seine Dienstleistungen eine Provision von bis zu 20% des Fahrpreises. Schrittweise kamen und kommen weitere Fahrdienste hinzu, beispielsweise die Essensauslieferung oder ein Fahrrad-Verleihsystem.

Bewertung: Konkrete Zahlen zum Börsengangs liegen noch nicht vor. Vorläufigen Schätzungen zufolge dürfte Uber jedoch mit bis zu 120 Milliarden USD bewertet werden. Das Uber-IPO wäre damit das größte US-IPO 2019 und einer der zehn größten IPOs in der Geschichte. 2018 lag der Konzernumsatz mit 11,27 Mrd. USD um 42% über dem von 2017. Profitabel ist Uber jedoch nicht (Verlust 1,85 Mrd. USD). Für das vierte Quartal meldete Uber 91 Mio. aktive Plattform-Nutzer (+35% ggü. Vj.). Die Zahl der Fahrten stieg um 36% auf 1,49 Mrd.

Chancen & Risiken: Der Markt für neue Mobilitätskonzepte wächst schnell. Uber hat sich als Platzhirsch einen Namen gemacht. Schafft das Unternehmen den Sprung in die Profitabilität, sind bei dem aktuellen Wachstumstempo höhere Bewertungen möglich.

ipo-190425

i

Facts & Figures - Ticker: UBER

Branche

Fahrdienstvermittlung, Mobilität

Zeichnungsfrist

noch nicht bekant

IPO-Spanne

noch nicht bekant

Erstnotiz

voraussichtlich im Mai

Börsenplatz

NYSE

Konsortialbanken

noch nicht bekant

Fazit: Uber wächst schnell, verbrennt jedoch massig Geld. Beim IPO dürften auch die Alt-Investoren, bei einer abenteuerlichen Bewertung, Kasse machen. Zunächst nur mit Blick auf einen IPO-Gewinn zeichnen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Rendite vom anderen Ende der Welt

Aktien aus Neuseeland

Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung

Irrtum ist keine vGA

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
  • Fuchs plus
  • Teilentgeltlicher Verkauf von GmbH-Anteilen an Angehörige

Verkauf unter Wert ist steuerlich aufzuteilen

Wer GmbH-Anteile unter seinen Anschaffungskosten verkauft, muss den Verkauf steuerlich betrachtet aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil hat Folgen für Verkäufer, deren Gewinn dadurch höher ausfällt.
Zum Seitenanfang