Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften hadern noch immer mit der letzten Novelle zum Gesetz zumWohnungseigentum aus dem Jahr 2024. Mieter benötigen zwar immer noch die Zustimmung des Vermieters für die Installation eines Balkonkraftwerks (BKW) oder Mini-PV-Anlage. Haftungsrisiken oder eine optische Verschandelung der Fassade reichen aber für die Verweigerung einer Zustimmung nicht aus, wie das Amtsgericht (AG) Hamburg-Wandsbek entschied.