Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1661
Heftiger Kurssturz der Aktie

Vapiano backt gerade kleine Brötchen – aber nicht lange

Die Aktie des stylischen Pizzabäckers Vapiano hat mächtig Federn gelassen. 65% Wertverlust innerhalb kürzester Zeit, das muss man erst mal nachmachen. Aber die Gründe dafür liegen nicht in erster Linie in der Geschäftsentwicklung. Und die Großaktionäre halten dagegen.

Seit Anfang September ist der Aktienkurs der Restaurantkette Vapiano SE heftig eingebrochen. Eine Prognoseanpassung (Gewinnwarnung) war die Ursache. Über Nacht ging es von 18 Euro auf 14,90 Euro (-17%) runter. Im Tief notierte die Aktie vor wenigen Tagen bei 6,30 Euro. Seitens des Unternehmens war von schlechten Geschäften in Schweden die Rede. Die Umsatzprognose wurde von 390 bis 420 Mio. Euro auf 385 bis 400 Mio. Euro revidiert. Auch wenn die Gewinnwarnung deutlich macht, dass Vapiano das angestrebte Wachstumstempo nicht aufrecht halten kann. Einen Absturz des Aktienkurses um 65% rechtfertigt das nicht.

Leerverkäufer dürften ihre Chance gewittert und die Aktie kräftig geshortet haben. Inzwischen notiert die Aktie mit 8,14 Euro knapp 30% über dem bisherigen Allzeittief. Die Hauptaktionäre Mayfair, VAP Leipzig und Exchange Bio, die zusammen mehr als 70% der Aktien besitzen, haben im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Aktien im Gegenwert von 20 Mio. Euro gezeichnet.

Die neuen Aktien wurden zu 10 Euro, also deutlich oberhalb des aktuellen Kurses platziert. Normalerweise werden Kapitalerhöhungen unterhalb des aktuellen Kurses durchgeführt, um Kaufanreize zu bieten. Die Großaktionäre machen also deutlich, dass sie die Aktie auf dem jetzigen Kursniveau für deutlich zu günstig halten. Die Leerverkäufer dürften durch den nun nicht mehr fallenden Aktienkurs mehr und mehr unter Zugzwang kommen und ihre Positionen auflösen. Dies dürfte den Aktienkurs weiter nach oben treiben.

Fazit: Der Abwärtstrend ist gestoppt. Mutige Investoren steigen mit einer spekulativen Position um 8 Euro ein und setzen auf einen Kursanstieg bis in den Platzierungsbereich um 10 Euro.

ISIN: DE 000 A0W MNK 9 | Kurs: 8,14 EUR

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Rendite vom anderen Ende der Welt

Aktien aus Neuseeland

Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung

Irrtum ist keine vGA

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
  • Fuchs plus
  • Teilentgeltlicher Verkauf von GmbH-Anteilen an Angehörige

Verkauf unter Wert ist steuerlich aufzuteilen

Wer GmbH-Anteile unter seinen Anschaffungskosten verkauft, muss den Verkauf steuerlich betrachtet aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil hat Folgen für Verkäufer, deren Gewinn dadurch höher ausfällt.
Zum Seitenanfang