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Lebensversicherung rückabwickeln

Rückabwicklung ohne (Kosten)risiko

Mehrere BGH-Urteile ermöglichen es, ältere Lebensversicherungen rückabzuwickeln. Das kann sich durchaus lohnen. Vor Gericht entstehen allerdings finanzielle Prozessrisiken. Doch auch diese lassen sich ausschalten.

Bei der Rückabwicklung von (fondsgebundenen) Lebensversicherungen trägt der Anspruchsteller ein gewisses Kostenrisiko. Denn ohne Anwalt wird es schwierig, eigene Ansprüche durchzusetzen. Zur Erinnerung: Betroffen sind Lebens- und Rentenversicherungen von Mitte 1994 bis Ende 2007. Hier gab es mehrere höchstrichterliche Urteile, dass Versicherer nicht richtig über das Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht belehrt haben. Außerdem waren Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswerts teilweise unwirksam. Wer seine Police gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, kann unter Umständen Geld nachfordern.

Laut Allianz können in Deutschland von den BGH-Urteilen bis zu 108 Millionen Versicherungsverträge betroffen sein. Für diese Verträge haben Versicherungskunden demnach Prämien von rund 400 Mrd. Euro gezahlt. Insbesondere auch Riester-Rentenversicherungen (Förderrenten) und Rürup-Rentenversicherungen (Basisrentenversicherungen) aus dem obigen Zeitraum fallen unter die Regelung.

Absicherungen im Falle des Prozessverlusts

Geht ein Prozess vor Gericht verloren, summieren sich eigene und fremde Anwalts- sowie die Gerichtskosten. Und nur 20% der Anspruchsberechtigten – so eine Branchenschätzung – verfügen über eine Rechtschutzversicherung, die dieses Risiko abdeckt.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Prozessfinanzierer einzuschalten. Dieser übernimmt das Risiko und erhält nur im Erfolgsfall eine anteilige Vergütung. Wermutstropfen: Meist fällt ein pauschaler Erfolgsanteil von 35% an. Nicht ungewöhnlich ist selbst eine Aufteilung von 55:45 für Anspruchsinhaber und Prozessfinanzierer.

Es geht aber auch günstiger. So will die schweizerische Asset Recovery Partners (http://www.arepart.ch) nur eine Erfolgsbeteiligung oberhalb des Rückkaufswertes, nicht für den erstrittenen Gesamtbetrag.

Erfolgsaussichten für erstrittene Erlöse

Gestritten wird um eine Reihe von Positionen (Nutzungsersatz): die Prämien sowie deren aufgelaufene Verzinsung, entstandene Verluste, die Provision für den Vertrieb und die Verwaltungskosten. So muss geklärt werden, ob die Versicherung von der Kapitalanalagegesellschaft, die die Beiträge des versicherten in einem Fonds verwaltet hat, Vertriebsprämien erhalten hat. Auch die werden eingefordert. Aus einen Rückkaufswert von rund 100.000 Euro könne dann durchaus 165.000 Euro erstrittener Erlöse werden.

Fazit:

Gerade weil (fondsgebundene) LV wegen der Kapitalmarktentwicklung oft schlecht performen, lohnt sich die Prüfung einer Rückabwicklung.

Hinweis:

Insbesondere Erben sollten prüfen, ob Sie vom Rücktrittsrecht bei einer LV Gebrauch machen. Eine Liste von Prozessfinanzierern hält auch der deutsche Anwaltverein unter https://tinyurl.com/ybdz3fym bereit.

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