Anspruch ohne Steuern
Beim Verkauf einer Xetra-Gold-Wertpapiers entsteht keine Steuerpflicht. Denn es handelt sich nur um einen Lieferanspruch.
Verkaufen Sie ein Xetra-Gold-Wertpapier, ist der Überschuss nicht steuerpflichtig. Diese Auffassung vertritt das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 23.6.2014, Az.: 9 K 4022/12). Die Revision ist zugelassen, ein Verfahren zu einer ähnlichen Klage liegt bereits beim BFH (Az.: VIII R 19/14). Beim Xetra-Gold-Wertpapier handelt es sich nicht um ein Wertpapier im Sinne des Gesetzes. Es ist vielmehr ein Liefervertrag auf Gold und somit keine Kapitalforderung, deren Veräußerung steuerpflichtig wäre. Daran ändert auch die Möglichkeit nichts, Zertifikate an der Börse zu handeln. Sind Sie von einer Steuerforderung nach einem entsprechenden Verkauf betroffen, sollten Sie handeln. Weisen Sie Ihr Finanzamt auf das Urteil und das Verfahren beim BFH hin. Entscheidet München anders, riskieren Sie eine Verzinsung in Höhe von 6% auf Ihre Steuerschuld. Entscheidet der BFH aber wie die Stuttgarter, bleibt Ihr Gewinn insgesamt steuerfrei.
Fazit: Wir erwarten ein Urteil nicht mehr in diesem Jahr. Deshalb können Sie das Für und Wider noch ausführlich mit Ihrem Steuerberater besprechen.