Deutsche Anleger: „Gigantische Ansprüche“ gegen Banken
Ein Schweizer Rechtsportal ist sich sicher: Deutsche Anleger können sich von Schweizer Banken viel Geld zurückholen
Bankkunden in der Schweiz können sich möglicherweise eine Stange Geld zurückholen. Denn sie wurden nach Ansicht von Herbert Notz, Geschäftsführer des Schweizer Rechtsportals De Iure, bei Rückvergütungen unrechtmäßig ausgenommen. Das gilt insbesondere für jene Kunden, die glaubten, für Anlagevermögen in der Schweiz die Steuer umgehen zu können. Einerseits habe man die damaligen Schwarzgeld-Kunden zum Retroverzicht (Verkaufs- und Bestandshaltungsprovisionen) gezwungen, so Notz, andererseits habe man mit internen Buchungstricks die Retros kleingerechnet. „Das Ausmaß ist gigantisch“, behauptet Notz. Die Ansprüche auf Erstattung der Retros seien um ein Vielfaches höher als die Beträge, die der deutsche Fiskus nach dem Kauf verschiedener CDs mit Kundendaten Schweizer Bankkunden aus nachversteuerten Zinsen und Strafzahlungen erhält. Sie würden im Moment sowohl von der Finanzverwaltung als auch von den Anspruchsinhabern selbst verschenkt, teilt er uns mit. Notz schildert FUCHS das trickreiche Vorgehen einer großen Schweizer Bank. Die erhaltenen Vertriebsentschädigungen habe man mit verschiedenen Buchungstricks nach und nach kleingerechnet. Waren es 2006 angeblich noch über 3.500 CHF, verringerte sich der Anspruch 2008 bereits auf 2.450 und 2010 auf 1.500 CHF. Ab 2014 habe die Bank angeblich für die gleichen Produkte keine Vertriebsentschädigung mehr erhalten. Diese Ausführungen der Bank lasse er gerade bei Gericht prüfen. Der Wirtschaftsingenieur vermutet, dass die Vertriebsentschädigungen bereits vorher ausgeschüttet worden seien. Sie seien einfach an andere Abteilungen im Haus wie das Investment Banking, das Asset Management etc. geflossen. Oder die Emittenten hätten der Bank statt Geld geldwerte Vorteile wie Research oder Vertriebsunterstützung geliefert. „Beim Private Wealth Management kommt dann natürlich nichts mehr an“, so Notz.
Fazit: In deutschen Fachanwaltskanzleien ist das Thema nach unserer Kenntnis bisher nicht angekommen. Prüfen Sie, ob Sie Ansprüche haben könnten.