Die Immobilie verrenten
Unternehmer und Selbständige sind i. d. R. auf eine privat finanzierte Altersversorgung angewiesen. Nicht selten wird zu spät realisiert, dass im Laufe des Berufslebens zu wenig bei Seite gelegt wurde. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die beratenden Finanzvermittler haben nicht sorgsam genug gerechnet oder mehr auf den Verkauf ihrer Produkte geachtet. Oder die Inflation als gravierender Einflussfaktor auf den finanziellen Wohlstand wurde übersehen. Vielleicht wurde die eigene Lebenserwartung zu kurz eingeschätzt. Wer erst im Ruhestand feststellt, nicht genug Kapital und Rente zu haben, dem fehlen Handlungsoptionen. Weniger ausgeben ist eine Variante, doch dies entspricht häufig nicht dem Wunsch nach einem komfortablen Lebensabend.
Eine Option gibt es für Eigenheimbesitzer, wenn die Immobilie schuldenfrei ist: die Verrentung der eigenen Immobilie. Das Prinzip ist einfach: Die eigene Immobilie wird verkauft, dafür gibt es ein lebenslanges Wohnrecht und zudem eine zusätzliche Leibrente. Diese wird bis ans Lebensende gezahlt. Wenn der Tod dann eingetreten ist, gehört die Immobilie dem Käufer und er kann sie weiter verwenden. Die Höhe der Rente ergibt sich aus dem Verkehrswert der Immobilie sowie dem Alter und Geschlecht des bisherigen Eigentümers. Ein Anbieter ist die „Deutsche Leibrenten AG".
Nach eigenen Angaben hat sie im letzten Jahr 100 Immobilien für insgesamt 30 Mio. Euro angekauft und verrentet hat. Eine Musterrechnung: Ein 75-Jähriges Ehepaar wohnt in einem Eigenheim mit einem Verkehrswert von 250.000 Euro. Dieses wird nun gegen Leibrente verkauft. Die Eheleute dürfen mietfrei wohnen und erhalten eine Leibrente von 650 Euro monatlich.
Es geht auch ohne professionellen Anbieter
Eigenheimbesitzer können sich selbst auf die Suche nach einem Vertragspartner machen. Das eigene Haus wird mittels Notar gegen ein lebenslanges Wohnrecht verkauft und zugleich der darüber hinausgehende Kaufpreis (der wegen des Wohnrechts deutlich unterhalb des Verkehrswertes ist) wird angelegt. Wer eine lebenslange, garantierte Rente will, schließt eine sog. „Sofortrente" mit einer solventen Versicherungsgesellschaft ab. Beide Varianten sind im Grunde eine Wette auf ein langes Leben. Wenn der Rentenbezieher und ursprüngliche Eigenheimbesitzer früh stirbt, macht der Vertragspartner einen Sondergewinn.
Zudem: Es lauern auch Fallen. So wird von Betrügern berichtet, die die Gutgläubigkeit und Ahnungslosigkeit älterer Leute ausnutzen und z. B. die Eintragung eines Wohnrechts beim Notar „vergessen", das Haus wird aber zu einem extrem günstigen Wert verkauft.
US-Modell Umkehrhypothek
In den USA ist die Verrentung von Wohneigentum etabliert. Dort hat sich eine Variante durchgesetzt, die auch hierzulande Wohneigentümern zur Verfügung steht: Die Umkehrhypothek. Die Immobilie wird nicht verkauft, sondern mit Schulden belastet. Dafür gibt es regelmäßig Auszahlungen. Am Ende der Laufzeit muss die Hypothek allerdings zurückgezahlt werden oder die Immobilie wechselt in das Eigentum der Bank. Problem:
Es gibt kein lebenslanges Wohnrecht. Ist die Hypothek abgelaufen und das Geld kann nicht zurückgezahlt werden (z. B. von den Kindern) ist i. d. R. ein Umzug fällig. Daher ist diese Variante ggfs. in Familien denkbar, die gut harmonieren und diesen Weg gehen wollen: Das Rentnerpaar nimmt eine Hypothek auf ihr Haus auf. Die Kinder wissen, dass sie dann zwar die Immobilie erben, aber auch die Hypothek zurückzahlen müssen.
Das Problem: Banken, die sich mit Umkehrhypotheken beschäftigt haben, haben ihre Angebote längst gestrichen. Die rechtlichen Konstruktionen sind so komplex, dass das Risiko für die Bank zu groß ist. Zudem sollte immer beachtet werden, dass die Angebote für Eigenheimbesitzer so kalkuliert sind, dass möglichst wenig Risiken beim „Rentengeber" verbleiben. Der Immobilienwert wird daher geringer geschätzt, die Rentenzahlung ggfs. auch klein gehalten. Denn auch die Anbieter wissen, dass beim Kunden eine gewisse finanzielle Not drückt.
Fazit:
Die Verrentung der eigenen Immobilie zur Ruhestandsversorgung sollte das letzte Mittel in einer Vermögensstrategie im Alter sein. Viel wichtiger ist es, seinen Ruhestand möglichst frühzeitig durchzuplanen. Spätestens 10 Jahre vorher sollte damit begonnen werden. Ein auf Ruhestandsplanungen spezialisierter Honorarberater oder Steuerberater kann dabei unterstützen.