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Auf Schockfälle vorbereitet sein

Die Kosten der Pflege

Der Ruhestand kommt manchmal schneller als man denkt und dann zumeist auch unfreiwillig. Wenn man selbst oder ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, dann führt das bei mangelnder Vorsorge zu finanziellen Belastungen. Doch auch diejenigen die vorgesorgt haben, sollten immer wieder ihre Vorsorge im Auge behalten.

Für viele Risiken im Leben gibt es die Möglichkeit, die finanziellen Folgen abzusichern. Nicht wenige Menschen meiden aber den Versicherungsabschluss. Das gilt auch für Unternehmer und Vermögende. Die Begründung: Wahrscheinlich passiert nichts. Und wenn doch, haben wir ja Vermögen zur Verfügung. Die Argumentation ist häufig stimmig. Doch nicht immer werden die Risiken in ihrer finanziellen Bedeutung korrekt wahrgenommen – wie das folgende Beispiel zeigt.

Ein Fall aus der Praxis

Die Eheleute Selflock führten bis vor wenigen Monaten ein unbeschwertes Leben. Die Freiberufler sind seit vielen Jahren als Berater tätig und können auf einen etablierten Kundenstamm zurückgreifen. Mit ihrem Einkommen konnten sie ein schönes Leben führen und zum Sparen war auch etwas übrig. Dann ging es Frau Selflock gesundheitlich schlechter. Diagnose: eine schwere Muskelerkrankung. Die Prognose: Arbeiten wird nicht mehr möglich sein. Und der Zustand kann sich innerhalb weniger Wochen so verschlechtern, dass die 52-Jährige tägliche Pflegehilfe benötigt.

Der Schock sitzt tief. Neben den körperlichen und psychischen Belastungen kommen für das Ehepaar auch finanzielle Sorgen hinzu. Beide haben gut verdient, aber auch gut gelebt. Eine fundierte Altersversorgung wollten sie in den nächsten Jahren aufbauen. Das Wertpapiervermögen – eigentlich für den Ruhestand reserviert – beträgt derzeit 250.000 Euro. Das Eigenheim ist zwar fast abgezahlt, aber nicht behindertengerecht.

Beide haben für diesen Fall nicht ausreichend vorgesorgt. Sie haben die Kosten, die auf sie zukommen, deutlich unterschätzt. Zunächst fällt das Einkommen der Erkrankten aus. Bislang hat sie netto gut 100.000 Euro p. a. verdient. Herrn Selflocks Einkommen ist ebenso hoch. Doch auch er muss jetzt Abstriche machen, da er häufiger bei seiner Frau sein will. Dafür muss er seine Reisen reduzieren. Auch das führt zu Einkommensausfällen.

Berufsunfähigkeitsversicherung sichert ab - zumindest eine Zeit lang

Glücklicherweise hat Frau Selflock mit 35 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Schließlich ist sie nicht gesetzlich rentenversichert. Damals dachte sie, dass 4.000 DM ausreichen. Eine Anpassung hat sie nie vorgenommen. Immerhin zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Zögern, nachdem die Diagnose ärztlich bestätigt ist. Aber die Leistung wird nur für acht Jahre gewährt. Vermutlich, um Geld zu sparen, hatte die Unternehmerin die Leistungsdauer der Versicherung auf das Ende des 60. Lebensjahres begrenzt.

Es zeigt sich: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann für Unternehmer als existenziell und unbedingt notwendig bewertet werden. Der Versicherungsschutz sollte aber nicht zu früh enden. Wichtig dazu: Versicherer differenzieren zwischen Versicherungsdauer und Leistungsdauer. Versichert sind Ereignisse, die während der Versicherungsdauer eintreten. Geleistet wird dann bis zum Ende der Leistungsdauer. Für Frau Selflock wäre es besser gewesen, sie hätte zumindest die Leistungsdauer bis zum Endalter 65 vereinbart. Dann hätte sie jetzt 13 Jahre lang die Rente erhalten.

Pflege über das sechzigste Lebensjahr hinaus

Doch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist hier suboptimal. Denn die Pflegekosten werden bis zum Lebensende fällig und können zur Zusatzbelastung werden. Was allseits bekannt ist und doch unterschätzt wird: Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht bei Weitem nicht aus, um die Kosten für eine Vollzeitpflege zu begleichen. Den Eheleuten wird dies klar, als sie prophylaktisch ein Angebot für eine Vollzeitpflege einholen.

Das Pflegeheim rechnet vor: Bei Pflegestufe 3 werden pro Monat 3.692 Euro fällig. Die Pflegeversicherung zahlt 1.550 Euro. Deckungslücke: 2.142 Euro. Wird „nur" Pflegestufe 2 amtsärztlich festgestellt, reduziert sich die Pflegeversicherungsleistung auf 1.279 Euro. Auch die Kosten für die Pflege werden geringer. Dennoch besteht eine Deckungslücke von 1.867 Euro. Für Pflegestufe 1 rechnet das Haus mit einem Zuzahlungsbetrag von 1.630 Euro.

Fazit: Unternehmer sollten bei ihrer Ruhestandsplanung auch Schicksalsschläge und ihre finanziellen Folgen durchdenken. Der Abschluss einer Versicherung hängt von der Risikotragfähigkeit („Können wir dies mit unserem Vermögen und Einkommen tragen?"), vom Risikoempfinden („Möchte ich das Risiko absichern?") und von der Möglichkeit ab, das Risiko auf einen Versicherer abzuwälzen. Hier wäre die rechtzeitige Anpassung der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Abschluss einer Pflegeversicherung richtig gewesen. Der Monatsbeitrag für eine Fünfzigjährige hätte je nach Ausgestaltung bis zu 110 Euro betragen.

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