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Vermögensstrategie in unsicheren Zeiten

Gold als letzte Instanz

Gold als Sicherheit steht wieder hoch im Kurs. Doch die Anlage im Edelmetall hat ihre Tücken.
Der Goldpreis liegt seit Jahresanfang ca. 20% im Plus. Goldminen-Aktien haben sogar teilweise um mehr als 50% zugelegt. Nach jahrelanger Flaute scheinen sich Investoren mit dieser Anlageklasse aus guten Gründen wieder anzufreunden. Unternehmer Wolfgang Partor sieht in Goldminenaktien eine sehr gute Absicherung für sein Vermögen. Sein Gedanke: Gold wird alle Krisen „überleben“. Aber wie investieren? Doch sein Berater widerspricht: Dafür sind Goldminen-Aktien nicht geeignet. Er sollte sie als Aktienanlage mit allen Chancen und Risiken verstehen. Gegen Goldminenaktien spricht auch das: Wenn es in der Welt „crasht“, ist es nicht undenkbar, dass z. B. afrikanische Goldminen-Unternehmen verstaatlicht werden. Dann steigt zwar der Goldpreis, aber die Aktienkurse dieser Unternehmen könnten massiv einbrechen. Wenn der Unternehmer Gold erwerben will, dann sollte er direkt investieren. Der Kauf von Goldbarren oder Goldmünzen ist der richtige Weg. Mittlerweile gibt es in Deutschland etablierte Anbieter, bei denen via Internet zu guten Konditionen Gold gekauft und verkauft werden kann. Dazu zählen Degussa (degussa-goldhandel.de), proaurum (proaurum.de) oder Westgold (westgold.de). Im jeweiligen Internetshop lassen sich die Preise leicht vergleichen, die Abwicklung ist einfach. Bedenken sollte der Unternehmer: Je kleinteiliger er sein Gold erwirbt, desto teurer wird es. Ein 1 kg-Goldbarren kostet derzeit ca. 35.700 Euro, ein 10-g-Barren dagegen 370 Euro. Dies ist ein Preisaufschlag von 3,6%. Zum Vermögensschutz sind große Goldbarren oder große Münzen daher sinnvoller. Wenn aber in Krisenzeiten Gold als Währung benötigt wird, ist es besser, kleine Münzen oder Barren zur Verfügung zu haben. Physisches Gold muss aufbewahrt werden. Ein Bankschließfach bietet sich an. Nur stellt sich die Frage, ob Partor in Krisenphasen an dieses Schließfach kommt. Auch Banken können geschlossen sein. Die Alternative ist, das Geld zu Hause zu bewahren. Dann sollte aber der Versicherungsschutz angepasst und auch der Verwahrort gut ausgewählt werden. Das Gold im Ausland oder in sog. „Zollfreilagern“ lagern zu lassen, ist eine weitere Option. Dann fallen Lagerkosten an – und der Zugang in Krisenzeiten ist ebenso nicht gesichert. Partor überlegt, das Gold in der Schweiz zu lagern. Doch auf die Frage, wie er Gold im Krisenszenario nach Deutschland transportieren will, kommen ihm Zweifel. Aus steuerlicher Sicht sind Barren und Münzen erste Wahl. Nach einer Haltedauer von 12 Monaten sind die Gewinne steuerfrei. Verluste lassen sich auch nicht von der Steuer absetzen. Anders ist dies bei „Goldzertifikaten“. Dies sind Anleihen, die verbriefen, dass der Wert sich genau wie der Goldpreis verhält. Deren Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer – und sind zudem für das Anliegen des Unternehmers völlig ungeeignet. Geht der Anleiheherausgeber Pleite, ist das Geld weg. Dieses Risiko sollte er nicht eingehen – auch wenn Kauf und Verkauf sehr einfach sind. Deutlich mehr „Pleiteschutz“ gibt es bei den sog. „Gold-ETCs“. Hier handelt es sich auch um Schuldverschreibungen, allerdings ist das Gold tatsächlich vorhanden und in Tresoren hinterlegt. Zwei deutsche Anbieter haben sich darauf spezialisiert. XETRA-Gold (ISIN DE 000 A0S 9GB 0) von der Deutsche Börse AG und EUWAX-Gold (DE 000 EWG OLD 1) von der Börse Stuttgart. Die Besonderheit: Der Anleger kann sich sein Gold auf Anforderung nach Hause liefern lassen. Für „normale“ Zeiten ist das Edelmetall somit bestmöglich verwahrt. Wenn dunkle Wolken aufziehen, kann sich der Unternehmer das Gold nach Hause liefern lassen. Mit Blick auf Extremszenarien sollte er dies aber rechtzeitig tun. Die Stuttgarter verzichten auf Lagerkosten. Und auch die Lieferung ist kostenfrei. Anders bei XETRA: Hier fallen Gebühren für den Transport an und die jährlichen Kosten betragen 0,357%. Einen Vorteil hat XETRA-Gold: Höchstrichterlich wurde entschieden, dass der Anleger genau wie der „echte“ Goldbesitzer zu behandeln ist. Nach zwölf Monaten sind die Gewinne steuerfrei. Das Urteil lässt sich aber nicht auf das Angebot aus Stuttgart übertragen. Zumindest sehen Juristen hier Rechtsunsicherheiten.

Fazit: Wer Gold als „letzte Instanz“ und finale Vermögenssicherung in einer unsicheren Welt sieht, sollte einen Teil seines Vermögens im Edelmetall anbieten. Auf jeden Fall gilt: Nur physisches Gold bringt den gewünschten Schutz.

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