Praxisfragen zur Europäischen Einlagensicherung
Wer sich auf die europäische Einlagensicherung verlässt, ist schnell verlassen. Das Thema wird zunehmend relevant, seit Plattformen wie „Weltsparen" Anlagen in ganz Europa ermöglichen. Zwar sind grundsätzlich Einlagen bis 100.000 EUR pro Bank „versichert". Aber ob und wann Sie im Falle eines Falles das Geld zurückbekommen, hängt von einigen Faktoren ab.
Vor allem dürfen Sie Banken in Ländern mit schlechtem Rating nicht unbedenklich trauen. Zwar ist die Einlagensicherung inzwischen EU-weit nach einer entsprechenden Richtlinie (DGSD) umgesetzt. Doch die dafür notwenigen Systeme befinden sich erst noch „im Aufbau". Oder anders:
Es ist kaum Geld in den Kassen, um größere Ausfälle mehrerer Banken gleichzeitig auszugleichen. Bedenken Sie: Bei mangelndem Fondsguthaben muss der Staat entweder nachschießen oder tut es aus politischen Gründen freiwillig.
Alle Theorie ist grau - die Praxis kann Problem machen
Hinzu kommen erhebliche Probleme in der Umsetzungspraxis. Denn kommt es zum Schadensfall, bspw. wenn Sie Ihre „Mäuse" zinsbringend bei einer bulgarischen, rumänischen, schwedischen oder italienischen Bank angelegt haben, dann müssen Sie Ihre Ansprüche erst mal durchsetzen.
Vor allem dürfte es Sprachprobleme geben. Jeder Schriftwechsel zwischen Einlagensicherungssystem und Einleger innerhalb der EU ist nach den Vorgaben der DGSD (Art. 8) in der Heimatsprache des Kreditinstituts, das die gedeckte Einlage hält oder der Sprache des Landes, in dem sich die gedeckte Einlage befindet, zu führen. Bei einer bulgarischen Bank ist das i.d.R. Bulgarisch.
Besser sieht es aus, wenn ein Kreditinstitut unmittelbar in einem anderen Mitgliedstaat tätig ist, ohne dort Zweigstellen errichtet zu haben. Das ist die Regel bei Banken, die Plattformen zum Zinssparen nutzen. Dann ist die Sprache zu verwenden, die der Einleger bei Kontoeröffnung gewählt hat. Aber: Möglicherweise müssen Sie dann mit Verweis auf notwendige Übersetzungsschritte Ewigkeiten auf Rückantwort und erst recht auf Ihr Geld warten.
Bedenken Sie auch:
- Bei Streitigkeiten mit der Bank gilt jeweils das nationale Recht.
- Und: Ihr Geld bei einer Bank in einem Land außerhalb des Euroraums, erhalten Sie im Anspruchsfall in der jeweiligen Landeswährung zurück.
Fazit:
Wahrscheinlich wird die Einforderung einer Entschädigungssumme ein langwieriges Verfahren.
Empfehlungen:
Aktuell Tagesgelder mit 30 Tagen Bindung wählen. Längere Bindefristen lohnen meist nicht. Überschreiten Sie nie die Obergrenze von 100.000 EUR je Bank. Verteilen Sie höhere Anlagebeträge auf verschiedene Institute.