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Auch Firmenvermögen anlegen

Privat- und Firmenvermögen

Unternehmer und Privatiers investieren viel Energie in die Verwaltung ihres Privatvermögens. Dass auch Betriebsvermögen für die Vermögensverwaltung interessant sein kann, kommt vielen nicht in den Sinn. Dabei lohnt es sich auch dieses aktiv anzulegen.

Die meisten Vermögensverwalter und Privatban-ken scheuen sich davor, Betriebsvermögen in das Anlagemanagement einzubeziehen. Während sie auf die Verwaltung des Privatvermögens viel Mühe verwenden, Nicht selten scheuen sich Vermögensberater und Steuerberater davor, sich den fachlichen Hürden zu stellen. Das ist ein Fehler, wie der folgende Fall aus der Praxis zeigt.

Fred Bönecke ist mit seiner vor 15 Jahren gegründeten GmbH sehr erfolgreich. Nach Anlaufverlusten im ersten Jahr gab es nur Geschäftsjahre mit ordentlichen Überschüssen. Die Gewinne belaufen sich jedes Jahr auf mindestens 100.000 €, sein Gehalt, seine Tantiemen und sich die Ausgaben des Ingenieurs in Grenzen halten, hat er ein Privatvermögen von über 1.000.000 € aufbauen und in Wertpapieren anlegen können – Tendenz steigend.

Nach Rücksprache mit seinem Steuerberater verzichtet Bönecke auf eine Gewinnmitnahme. Er thesauriert stattdessen die Gewinne und „parkt" das GmbH-Geld bei seiner Hausbank. Die Summe steigt kontinuierlich. 450.000 € liegen bereits auf einem Festgeldkonto. Doch die niedrigen Zinsen ärgern den Unternehmer. Seine Bank empfehlt zwar ihre konservative Vermögensverwaltung, rät aber, dass der Steuerberater vorher unbedingt alle Aspekte eines solchen Investments prüfen müsse. Da dieser damit an seine Grenzen stößt, empfiehlt er eine kooperierende Kanzlei für Vermögensmanagement als Berater. Diese solle Bönecke eine Strategie für das Gesamtvermögen liefern

Vermögensverwaltung unter einem Dach

Tatsächlich gibt es Besonderheiten, die der Geschäftsführer beachten muss, um seine GmbH nicht in Bredouille zu bringen. Der Vermögensexperte fragt Bönecke nach dem Verwendungszweck des Termingelds: Ist es für eine Investition gedacht oder sein Privatvermögen, das nur im GmbH-Mantel untergebracht ist? Der Ingenieur bestätigt, dass es sein Vermögen ist. Der Profi erklärt, dass dies interessante Möglichkeiten eröffne.

Denn Kapitalgesellschaften (egal ob GmbH oder AG) profitieren von § 8b Körperschaftssteuergesetz. Das besagt, dass Dividenden und Veräußerungsgewinne nahezu steuerfrei vereinnahmt werden können. Nur 5% sind steuerpflichtig. Davon profitieren auch Aktieninvestments in der GmbH. Bei Privatvermögen fällt dagegen Abgeltungsteuer an. Es mache also Sinn, so der Vermögensberater, Aktienanlagen in der GmbH und nicht im Privatvermögen zu halten, lange Haltedauer vorausgesetzt.

Der Fachmann rät davon ab, viele Einzelaktien zu erwerben oder komplexe Wertpapierdepots zu konstruieren. ¬Denn jede Transaktion muss vom Steuerberater gebucht und die Gewinne und Verluste genau festgehalten werden. Der Aufwand kann dafür sehr hoch sein. Um ihn zu reduzieren bieten sich Investmentfonds, an. Auch hier muss der Steuerberater jede Transaktion gesondert buchen. Für den Jahresabschluss müssen die Daten aus dem Bundesanzeiger abgerufen werden, um die steuerlichen Folgen nachvollziehbar zu dokumentieren. Bei zehn Einzeltransaktionen bedeutet das 60 Einzeltransaktionen plus Datenbankrecherche.

Gesamtstrategie lohnt sich

Dennoch lohnt es sich, unter dem Dach der GmbH Geld in Investmentsfonds anzulegen. Hätte Bönecke vor sieben Jahren 250.000 € in einen zur Hälfte aus Aktien und Renten bestückten Fonds investiert, und ihn im Februar 2012 veräußert, hätte er gut 70.000 € Plus – der Rest bliebe nach § 8b KöStG steuerfrei.

Der Vermögensmanager empfiehlt Bönecke:

  • Das Festgeld ist auf den Betrag zu begrenzen, der die Liquidität der GmbH in schwierigen Zeiten sichert. 
  • Der Rest sollte als langfristige Kapitalanalge renditestärker investiert werden.
  • Aktienanlagen sollten wegen des Steuervorteils überwiegend in der GmbH erfolgen.
  • Es sind Fonds zu bevorzugen, deren steuerliche Eckdaten der Initator für jeden Handelstag aufbereitet.

Fazit: Unternehmer mit Kapitalgesellschaften sollten Privat- und Firmenvermögen in eine Gesamtstrategie einbinden. Um die Stolpersteine bei der Umsetzung zu umgehen, sollten Sie sich aber beraten lassen.

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