Rechtsreform in Teilen umstritten
Die aktuelle Reform des Stiftungsrechts droht, unter die Räder zu kommen.
Die Bund-Länder-AG zur Stiftungsrechtsreform hat ihren Bericht nicht bis zum Jahresende 2015 erbracht. Sie hat mitgeteilt, dass sie erst im Laufe des späteren Jahres 2016 liefern werde. Doch wenn nicht vor dem Bericht der AG ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird, bedeutet dies, dass die Reform erst Anfang 2017 käme. Sie würde damit in Wahlkampfzeiten fallen. „Das ist immer schlecht“, meint Prof. Hans Fleisch, bis Jahresende 2015 Generalsekretär beim Bundesverband Deutscher Stiftungen. Fleisch sieht diese Verzögerung, vor allem vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise, als problematisch an. „Wir brauchen jetzt eine Flexibilisierung bei den Zwecken, weil nur dann Stiftungen, die z. B. Wissenschaft fördern, dann auch konkret etwas für Flüchtlinge tun können“. Momentan dürften sie das nicht. Das Wie einer Flexibilisierung ist aber heftig umstritten. Stifter sollen nämlich die Möglichkeit erhalten, noch nach Errichtung der Stiftung deren Satzung in allen Punkten zu ändern. Der Vorschlag wurde von Hamburg eingebracht. Er wird vor allem vom Bundesverband Deutscher Stiftungen unterstützt. Fuchsbriefe-Beirat Rupert Graf Strachwitz, der als einer der renommiertesten Stiftungsexperten in Deutschland gilt, warnt vor einer kurzatmigen Anpassung des Stiftungsrechts. Auch die Beschränkung der Form der rechtsfähigen Stiftung auf öffentliche bzw. steuerbegünstigte Stiftungen stößt auf Widerspruch. Laut Strachwitz widerspreche dies „eklatant dem historischen Stiftungswesen“.
Fazit: Es sieht derzeit nicht so aus, als dass ein Gesetz noch vor dem Bundestagswahlkampf 2017 unter Dach und Fach gebracht werden könnte.