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Richtig vorsorgen für das Alter

Rürup-Rente - nicht für jedermann

Die Ruhestandsplanung ist ein Thema, das jeden beschäftigt. Nur stellt sich wie so oft die Frage nach dem Wie. Eine Möglichkeit ist die seit 2005 existierende Rürup-Rente. Doch diese ist nicht für jeden empfehlenswert.

Den Ruhestand unbeschwert genießen – das wünschen sich alle, die noch im Berufsleben stehen. Für Unternehmer ist dieses Ziel oft nicht leicht zu ereichen, und auf dem Weg dorthin sind viele Hürden zu überwinden. Hilfestellungen dabei bieten zahlreiche Berater, etwa Finanzmakler, die Hausbank oder der freie Versicherungsvermittler „um die Ecke". Oder es ist der Steuerberater – wie in unserem aktuellen Fall.

Sven Nörenkampf ist als freiberuflicher Executive Coach tätig. Der Diplom-Psychologe mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund berät vor allem Vorstände und Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen. Da er zu den Besten seiner Zunft gehört, verdient er recht gut. Der steuerpflichtige Gewinn aus seiner Arbeit liegt bei 230.000 €. Zudem erlöst er aus einem geerbten Immobilienvermögen einen Jahresüberschuss von 100.000 € – Tendenz steigend, da etliche Kredite bald auslaufen.

Bei einem Besuch überreicht sein Steuerberater dem ledigen und kinderlosen Freiberufler ein Faltblatt mit der Überschrift: „Die Basis-Rente – ein interessantes Altersversorgungsinstrument". Das klingt gut, besonders wenn der Steuerberater darauf hinweist. Die Broschüre kommt gleich zur Sache: Die Basisversorgung sei besonders für Freiberufler und Selbständige geschaffen worden. Diese könnten mit ihr erheblich Steuern sparen. Das weckt das Interesse des Mandanten. Auf Nörenkampfs Frage, ob eine „Basisrente" für ihn sinnvoll sei, antwortet sein Steuerberater: „Davon gehe ich aus. Denn Ihr Einkommen liegt im Spitzensteuerbereich."

Der Steuerberater gibt seinem Mandanten einige Ratschläge mit auf den Weg. Nörenkampf solle einen guten Versicherer wählen. Außerdem müsse er die Nachteile einer Rentenversicherung beachten. Einmal abgeschlossen, ist das Geld für immer durch sie blockiert. Beleihen oder Vererben ist ausgeschlossen. Eine Kündigung mit Auszahlung der eingezahlten Prämien ist ebenfalls nicht möglich.

Der fiskalische Vorteil, so der Steuerberater, sei jedoch hoch. 70% der Jahresprämie kann ein Selbständiger in diesem Jahr von seinen übrigen Einkünften abziehen und damit die Steuerlast mindern. Bei einem Spitzensteuersatz von 42% plus Solidaritätszuschlag reduziert sich ein Bruttobeitrag von 10.000 € nach Steuern auf knapp 6.900 €. Das Argument „Steuersparen" sticht und führt dazu, dass in Deutschland „Basisrentenversicherungen", häufig auch „Rürup-Renten" genannt, ihre Abnehmer finden.

Ist ein Abschluss sinnvoll?

Doch beim Abschluss einer Basisrentenversicherung sind so manche Fallstricke zu beachten. Der Coach holt sich ein Angebot über das Internetportal eines Versicherers ein. Die Eckdaten des Angebots:

  • Eintrittsalter: 54
  • Einzahlung pro Jahr: 20.000 € – der Höchstbetrag, der steuerlich gefördert wird
  • 11 Einzahlungen bis zum 65. Lebensjahr
  • Keine Hinterbliebenen-Rente
  • Rentengarantiezeit 10 Jahre

Ob der Abschluss Sinn macht, kann nur eine Simulationsrechnung beantworten. Für die Prognose müssen mehrere Annahmen für die verbleibende Lebenszeit des Unternehmers getroffen werden.

Erste Frage: Wie alt wird der Versicherte? Da dies niemand voraussagen kann, müssen mehrere Varianten simuliert werden. In Nörenkampfs Fall ist es sinnvoll die Rente bei einer Lebenserwartung von 75, 80, 85, 90, 95 und 100 Jahren durchzurechnen.

Zweite Frage: Welche Steuerbelastung hat der Unternehmer? Meist betrachten Berufstätige bei der Altersvorsorge nur die Zeit bis zur Rente. Das greift aber zu kurz. Entscheidend ist der Steuersatz im Ruhestand. In Nörenkampfs Fall ist klar: Dank seiner Mieteinkünfte gehört er auch als Rentner zu den Spitzenverdienern. Zudem wird 85% seiner Rente steuerpflichtig sein. Bei einem späteren Rentenbeginn wäre der Anteil noch höher.

Dritte Frage: Wie sicher ist die Rentenzahlung? Die meisten nehmen an, dass Leibrentenversicherungen sicher sind. Das stimmt nur zum Teil. Sicher ist nur die Garantierente. Sie entspricht dem Worst-Case-Szenario.

Die Plankalkulation der Versicherung ergibt eine Gesamtverzinsung von 4,25% („Planwert"). Dabei handelt es sich nicht um die Rendite der Versicherung, sondern um den Wert, mit dem das Versicherungsguthaben verzinst wird. Im Marktvergleich ist er gut.

Doch wegen ihrer restriktiven Anlagegrundsätze haben die Versicherungen Mühe, diese Renditen zu erzielen. Der entscheidende Grund sind derzeit die niedrigen Zinsen auf den Anleihemärkten. Deshalb weisen die Gesellschaften zusätzlich niedrigere Werte aus. Im Nörenkampfs Fall beläuft sich die Gesamtverzinsung nach dem Vorsicht-Szenario auf 3,25%, im Worst-Case- Szenario ergibt sich nur eine Verzinsung von 2,25%. Dieser Wert bildet gut die möglichen Unsicherheiten ab, die mit dem Versicherungsabschluss verbunden sind.

Die Plankalkulation geht von 11 Einzahlungen zu je 20.000 € aus. Die Steuerersparnis steigt jedes Jahr, da ein immer höherer Anteil in der Steuererklärung berücksichtigt werden kann. Die Rente beginnt zum 65. Lebensjahr. Der Versicherer verspricht eine konstante Monatszahlung von 1.519,75 €, falls die Gesamtverzinsung konstant bleibt. Sonst sinkt oder steigt die Rente. Im Worst Case kommen nur 1.004,70 € auf dem Konto an, tritt das Vorsicht-Szenario ein, sind es 1.241,40 €.

Verfehlte Benchmark

Das Ergebnis wird den Unternehmer nachdenklich stimmen. Bei einer langfristigen konservativen Kapitalanlage ist eine Rendite von 4,5% vor Steuern bzw. 3,3% nach der Abgeltungsteuer realistisch. Den Wert könnte Nörenkampf als „Benchmark" nehmen.

Diese Benchmark ist selbst bei planmäßigem Verlauf frühestens nach 21 Jahren Rentenbezug erreicht. Beim Vorsicht-Szenario muss Nörenkampf schon deutlich über 90 Jahre alt werden. Und sollte die Versicherung aufgrund schlechten Geschäftsverlaufs nur die Garantierente leisten, müsste er sogar deutlich länger als 100 Jahre leben.

Der Anstieg der allgemeinen Lebenserwartung macht die Höhe der Rente zusätzlich unsicher. Erreichen die Versicherten ein höheres Alter, als die Gesellschaft heute annimmt, wird sie die Rentenzahlung ebenfalls absenken. Sicher ist nur die Garantierente! Der Steuerberater hat also seinem Mandanten voreilig die Basisrente empfohlen. Erst auf Basis einer Simulationsrechnung ist eine fundierte Entscheidung möglich.

Dabei hat der Selbständige eine „provisionslose" Versicherung aus dem Internet gewählt. Hätte er ein Angebot über einen Makler eingeholt oder eine weniger leistungsstarke Gesellschaft gewählt, müsste er mit noch schlechteren Zahlen rechnen. Bei einer längeren Rentengarantiezeit als 10 Jahre und dem Abschluss einer Witwenrente sinkt die Monatsrente weiter.

Der Unternehmensberater hat zudem den Vorteil, keinem Versorgungswerk anzugehören oder Gesellschaftergeschäftsführer zu sein. In beiden Fällen läge der Steuervorteil in der Ansparphase noch niedriger. Hätte der Unternehmer dagegen kaum steuerpflichtiges Einkommen im Rentenalter, sähe die Rechnung wieder anders aus. In diesem Fall könnte er die Basisrente steuerfrei kassieren. Seine Einkünfte lägen dann unterhalb der Steuergrenze.

Fazit: Selbständige sollten es sich also reiflich überlegen, eine Basis- oder Rürup-Rente abzuschließen. Wer im Alter weiter hohe Einkünfte hat, sollte diese Form der Altersvorsorge meiden. Nur bei geringen steuerpflichtigen Einkünften im Ruhestand und bei einer sehr langen Lebenserwartung rechnet sich die Basisrente für Unternehmer. Die Einschätzung gilt auch für fondsgebundene Basisrenten – trotz höherer Renditeversprechen. Schließlich stehen diese Fonds auch ohne Basisrente zur Verfügung. Das ist in diesem Fall die Benchmark.

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