Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1828
Risikoschutz geht mit dem Brexit verloren

Standard-Life macht Versicherten Kummer

Der britische Lebensversicherer Standard Life verlegt seine Geschäfte für EU-Europäer 2019 nach Irland, um den Folgen des Brexit zu entfliehen. Das hat deutliche Konsequenzen für die Versicherten. Sie sollten die möglichen Folgen gründlich überdenken.

Versicherungskunden der Gesellschaft „Standard Life" erhielten vor einigen Tagen einen gewichtigen Brief. Die Versicherungsgesellschaft – eine der größten Lebensversicherer Europas und zudem bekannt für überdurchschnittliche Erträge – teilt mit, dass die Policen im Februar 2019 von Großbritannien nach Irland übertragen werden sollen. Grund dafür ist der Austritt der Briten aus der EU. Standard Life will so sicherstellen, weiterhin seine Kunden in der EU problemlos zu bedienen.

Die Folge: Das Risiko erhöht sich für den Kunden signifikant. Denn bei Standard Life ändert sich die Leistung. Bestandsübertragungen sind zwar keine Seltenheit in der Versicherungswirtschaft. Sie haben meist keine Auswirkung für den Kunden, außer dass sich ggfs. der Name der Versicherung ändert. Preis und Leistung bleiben gleich. In diesem Fall ist das anders.

Der staatliche Entschädigungsschutz entfällt komplett

Denn mit dem Wechsel nach Irland entfällt der Schutz des britischen Staates komplett. Das Kürzel „FSCS" steht für den britischen Entschädigungsfonds. Dieser leistet im Fall der Insolvenz einer Versicherung.

Im Insolvenzfall gibt es für Versicherte kein „Auffangbecken". Die Policen-Inhaber könnten also ihr Geld verlieren. Standard Life liefert zwar ein Gutachten eines Sachverständigen mit. Dieser sieht das Problem. Er betont aber: „Ich bin davon überzeugt, dass eine Insolvenz (...) ein unwahrscheinliches Ereignis darstellt (...)". Die Kapitalpolitik der Briten sei so ausgerichtet, dass ein „unerwünschtes Ereignis" einmal in 200 Jahren oder mehr eintreten könnte.

Kein Grund zur Panik!?

Künftig hängt die Leistung von der Solidität, der Finanzkraft der Versicherungsgesellschaft ab. Diese ist derzeit ohne Zweifel gegeben. Die Rating-Agentur Fitch vergibt aktuell die gute Note A+, die Kapitalausstattung liegt weit über den gesetzlichen Vorgaben.

Grund zur Panik gibt es also nicht. Aber jeder Versicherungsinhaber muss sich darüber klar sein, dass sein Risiko steigt und neu bewertet werden muss.

Auf jeden Fall ist es geboten, achtsam zu sein. Wer die Versicherung zum Beispiel für die Altersversorgung oder für die Tilgung seiner Finanzierung verwendet, würde im Krisenfall ohne Geld dastehen. Das kann gravierende Folgen haben: Der finanzielle Ruhestand ist nicht mehr gesichert oder die Bank fordert plötzlich neue Sicherheiten für die Immobilie oder verlangt sogar die Rückzahlung des Darlehens.

Daher sollte das höchst Unwahrscheinliche durchdacht werden. Auch bei Lehmann Brothers konnte sich kein Marktteilnehmer vorstellen, dass dieses Bankhaus Pleite geht. Die Besitzer von Zertifikaten haben den Verlust ihres Gelds leidvoll erlebt.

Was ist also zu tun?

Was ist also zu tun? Überlegen Sie: Wie wichtig ist der Versicherungsvertrag für ihre Gesamtplanung? Dabei spielt nicht nur die Altersversorgung oder die Finanzierung eine Rolle, sondern auch versicherter Schutz wie Berufsunfähigkeit oder Todesfallleistungen. Wenn der Vertrag nur einen kleinen Teil des Vermögens und der Risikoabsicherung ausmacht, würde eine Insolvenz zwar weh tun, aber keine existenzielle Krise in der eigenen Finanzplanung auslösen. Und: Läuft alles glatt, hat sich die Investition auch im Vergleich zu den Alternativen gelohnt! Dann ist und war Standard Life eine ordentliche Entscheidung gewesen.

Im Zweifel Ausstieg

Wer das Insolvenzrisiko nicht tragen will, sollte ernsthaft den Ausstieg aus dem Vertrag in Erwägung ziehen. Denn wer kann sicher sagen, dass nicht jetzt gerade die Zeit ist, in der Ereignisse eintreten, die nur alle 200 Jahre passieren.
Ein Nachteil kommt bei der Kündigung hinzu. Viele Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, genießen volle Steuerfreiheit auf die Kapitalleistung. Auf diesen wichtigen Vorteil muss dann verzichtet werden. Für die Erträge der neuen Kapitalanlage sind künftig Steuern zu zahlen.

Eine Option sollte ebenso geprüft werden. Ggfs. wurde der Vertrag mit unzureichenden Widerrufsklauseln abgeschlossen. Dann könnte der Vertrag rückwirkend storniert werden und zusätzliche Entschädigungszahlungen verlangt werden. Allerdings ist dazu i. d. R. auch das Einschalten eines Rechtsanwalts nötig.

Fazit:

Versicherungskunden von Standard Life sollten die Post der Briten nicht einfach ad acta legen. Ein gründliches Durchdenken der neuen (Vermögens-)Situation ist hier angesagt

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Rendite vom anderen Ende der Welt

Aktien aus Neuseeland

Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung

Irrtum ist keine vGA

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
  • Fuchs plus
  • Teilentgeltlicher Verkauf von GmbH-Anteilen an Angehörige

Verkauf unter Wert ist steuerlich aufzuteilen

Wer GmbH-Anteile unter seinen Anschaffungskosten verkauft, muss den Verkauf steuerlich betrachtet aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil hat Folgen für Verkäufer, deren Gewinn dadurch höher ausfällt.
Zum Seitenanfang