Stiftungsverantwortliche in Deutschland fürchten sich verstärkt davor, für unzureichendes Vermögensmanagement haften zu müssen. Denn das Vermögen muss regelmäßig dauerhaft und ungeschmälert erhalten werden. Zudem muss es gewissenhaft angelegt werden, um die in der Satzung festgeschriebenen Zwecke durch die Erträge erfüllen zu können. Die Erfüllung des Stiftungszwecks und die Vermögensverwaltung gehören zu den Pflichten eines Stiftungsvorstands. Das ist beim gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld nur unter Eingehung höherer Risiken als in der Vergangenheit möglich.
Die große Mehrheit ergreift daher Maßnahmen zum Schutz vor Haftungsfällen. Der Vorstand holt Informationen zu Haftungsfragen ein. Das weiß der Bundesverband Deutscher Stiftungen aufgrund einer aktuellen Umfrage aus dem Herbst 2016, an der sich 214 Stiftungen beteiligten. Nicht-ehrenamtliche Stiftungsvorstände haben die Problematik stärker im Blick als ehrenamtliche. Für sie besteht per Gesetz eine Haftungsprivilegierung.
Bisher spielen Haftungsfälle allerdings in der Stiftungswirklichkeit so gut wie keine Rolle. Nur 2,9% der befragten Stiftungen sind mit einem oder mehreren Haftungsfällen konfrontiert. Dennoch bestätigen insgesamt über 90% der befragten Vorstände, sich trotz Risiken nicht von einer erneuten Vorstandstätigkeit abhalten zu lassen. Der Bundesverband empfiehlt als erste Handlungsoption, Anlagerichtlinien auszuarbeiten. Danach werden diese mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
Auch die Private Banking Prüfinstanz begleitet derzeit eine Stiftung aus Süddeutschland bei der Suche nach einem neuen Vermögensmanager. Auch hier fehlt noch eine Anlagerichtlinie. Der Vorstand hat zwar recht klare Vorstellungen davon, wie die Kapitalanlage ausgestaltet sein soll. Aber es zeigt sich, wie schwer es Stiftungsverantwortlichen fällt, die oftmals für die Erzielung ordentlicher Erträge nötigen Risiken einzugehen.
Fazit: In der Regel ist die Furcht eher unbegründet. Die Stiftungsaufsicht kennt das Zinsumfeld und weiß, dass höhere Risiken eingegangen werden müssen. Im Moment gilt die Daumenregel „Stiftungszweck erfüllen geht noch vor Kapitalerhalt“. Sonst droht der Verlust der Gemeinnützigkeit.
Hinweis: Stiftungen, die eine professionelle Begleitung bei der Suche nach einem Vermögensmanager möchten, können sich gerne an die Chefredaktion Fuchsbriefe (ralf.vielhaber@fuchsbriefe.de) wenden.