Stiftungen: Mehr Kapital erforderlich
Die Aufsichtsbehörden legen die Latte für Stiftungsgründungen höher. Damit verfolgen sie ein bestimmtes Ziel.
Eine rechtsfähige Stiftung zu gründen, wird schwieriger. Verschiedene Aufsichtsbehörden wollen die Zulassung einschränken. Die Kapitalanforderungen werden heraufgesetzt. So schreibt uns der zuständige Regierungspräsident in Karlsruhe: „Bislang konnten wir als Stiftungsbehörde bei einem Grundstockvermögen ab ca. 200.000 Euro regelmäßig davon ausgehen, dass der Stiftungszweck aus den Erträgen erfüllt werden kann. Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase ist aber dieser Betrag im Einzelfall kritisch zu hinterfragen.“ Die Aufsichtsbehörden wollen damit der Zersplitterung der Stiftungslandschaft Einhalt gebieten. Offizielle neue Obergrenzen für das Mindestkapital gibt es zwar noch nicht. Aber regional sind bis zu 2 Mio. Euro im Gespräch. Das würde allerdings zu einer weiteren Abschwächung der Stiftungsneugründungen führen.
Fazit: Eine sinnvolle Maßnahme. Stiftungsgründer sollten sich überlegen, ob sie mit Zustiftungen oder einer Treuhandstiftung nicht besser fahren als mit einer Mini-Stiftung.