Transparenzregister: Mehrarbeit ohne Mehrwert
Gemeinnützige Stiftungen müssen dem Transparenzregister genügen, das Geldwäsche verhindern soll. Das sieht der Gesetzentwurf vor. Für kleine Organsiationen wird die Umsetzung schwierig.
Mit der 4. Geldwäscherichtlinie der EU kommen auf Stiftungen mehr Arbeit und mehr Risiko zu. Stichwort: Transparenzregister. Der Regierungsentwurf zur Umsetzung in deutsches Recht liegt seit gestern vor. Er geht jetzt ins Parlament. Bis Ende Juni muss das Gesetz stehen. Ob Stiftungen (und auch Vereine) gemeinnützig sind oder nicht, spielt im Gesetz überhaupt keine Rolle. Eine Diskussion darüber, ob es bei gemeinnützigen Organisationen überhaupt „wirtschaftlich Berechtigte“ geben kann, wird nicht geführt. Der Vollzug wird für kleine Organisationen nicht einfach werden. Laut Gesetzentwurf haben „Verpflichtete angemessene geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen zu schaffen, um die Risiken von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen zu steuern und zu mindern.“ Zwar dürfen sie entsprechende Sicherungsmaßnahmen auch externen Dritten überlassen. Aber das kostet Geld. Rupert Graf Strachwitz nennt das Gesetz ein „bürokratisches Monstrum“. Auf die gemeinnützigen Stiftungen und Vereine komme eine erhebliche Mehrbelastung zu, ohne dass ein Transparenz-Mehrwert erkennbar wäre. Strachwitz ist Direktor des Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft in Berlin.
Fazit: In Zeiten schrumpfender ordentlicher Erträge ist das keine freundliche Botschaft an das gemeinnützige Stiftungswesen.