BaFin verbietet Nachschusspflicht
Die BaFin macht erstmals von ihrem Interventionsrecht gebrauch und verbietet ein Produkt. Der Eingriff in den CFD-Handel wird die Kosten erhöhen.
Ab 10. August wird der Handel mit riskanten Differenzkontrakten (CFD) beschränkt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlaubt den Brokern nicht mehr, CFD-Produkte mit einer Nachschusspflicht anzubieten. Die BaFin macht damit erstmalig von der Möglichkeit zur „Produktintervention“ Gebrauch.
Die Maßnahme soll Anleger besser vor Verlusten schützen. Denn künftig ist es nicht mehr möglich, dass sie mit CFDs mehr Geld verlieren, als sie ursprünglich auf ihr Handelskonto eingezahlt haben. Das sei ein unkalkulierbares Verlustrisiko und aus Gründen des Verbraucherschutzes nicht akzeptabel, so die BaFin in ihrer Begründung.
Die meisten Anbieter sind jedoch schon einen Schritt weiter als die BaFin es jetzt vorschreibt. Etwa acht von 10 Anbietern haben die Nachschusspflicht in ihren AGB längst ausgeschlossen. Viele waren in vorauseilendem Gehorsam aktiv geworden.
Broker, bei denen es bisher eine Nachschusspflicht gab, haben darauf hingewiesen. Die Zahlen zu den Nachschüssen deuten jedenfalls darauf hin, dass den betroffenen Kunden bei den wenigen Brokern das Risiko bewusst war. Nachschüsse sind äußerst selten. Laut CFD-Verband kamen im Jahr 2015 auf etwa 70 Mio. Transaktionen bei ca. 145.000 CFD-Konten knapp 3.000 Nachschüsse. Die allermeisten von ihnen bewegten sich im niedrigen dreistelligen Bereich.
Die Intervention der BaFin ist gut, da sie Anleger vor existenzgefährdenden Verlusten schützt. Allerdings endet der Schutz spätestens an der EU-Grenze – und viele unseriöse Broker haben dort ihren Sitz. Unwissende Kunden schützt die neue BaFin-Regel darum auch künftig nicht.
Fazit: Die BaFin zwingt Broker und Banken dazu, eine Versicherung in ihre CFD-Produkte einzubauen, um wenige Kunden zu schützen. Das wird die deren Kosten für alle erhöhen.