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Rückabwicklung geschlossener Immobilienfonds

Bei Zinserlass entfallen auch die Steuern

Beim Verkauf geschlossener Immobilienfondsanteile kann Ihnen die Bank die Zinsen erlassen. Ein höchstrichterliches Urteil sorgt dafür, dass Sie sich darüber wirklich freuen können.
Auf erlassene Schuldzinsen beim Verkauf geschlossener Immobilienfondsanteile müssen Sie keine Steuern zahlen. Dies gilt auch dann, wenn Sie Zinszahlungen in der Vergangenheit als Werbungsaufwendungen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht haben. Dies entschied der BFH (Urteil vom 31.1.2017, Az. IX R 26/16). Ein Ehepaar verkaufte solche Anteile nach Auslaufen der Spekulationsfrist. Die Anlage hatte sich nicht rentiert, sie wurde aber nicht rückabgewickelt. Dann wäre alles, anders als beim Verkauf, steuerlich ohne Belang gewesen.

Nicht als Werbungsaufwendungen anzusehen

Die Bank erließ dabei einen Teil der noch zu zahlenden Schuldzinsen. Dies wertete das Finanzamt als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Denn die Schuldzinsen seien früher als entsprechende Werbungsaufwendungen geltend gemacht worden. Der BFH sah dies anders. Der Erlass der Zinsen bleibt steuerfrei, wie auch der Verkauf, weil die Zehnjahresfrist abgelaufen war.

Fazit: Dieser Fall ist wie gleichgelagerte Fälle damit abschließend durch die höchstrichterliche Entscheidung zugunsten des Steuerzahlers geklärt. Die Lösung von Beteiligungen an geschlossenen Fonds bleibt eine (Steuer)wissenschaft für sich.

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