Ein Ford Mondeo tuts auch
Wer bei einem Unfall sein Fahrzeug "schrottet", hat Anspruch auf einen Ersatzwagen gleicher Klasse. Ein Problem ist, wenn man einen Zweitwagen zur Verfügung hat. So hat das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main gegen einen Porsche-Fahrer entschieden.
Das OLG hat entschieden, dass ein Unfallgeschädigter gegen den Verursacher keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung hat, wenn ihm