Ferienimmobilien auf dem Prüfstand
Der dritte (und endgültige) Schritt zur Unrentabilität spanischer Ferienimmobilien in Gestalt einer Sociedad Limitada steht bevor.
Der dritte (und endgültige) Schritt zur Unrentabilität spanischer Ferienimmobilien in Gestalt einer Sociedad Limitada steht bevor. Die Finanzämter haben „Fachprüfer für Auslandsbeziehungen“ intensiv geschult und diese beginnen ab Herbst deutschlandweit mit Prüfungen, heißt es von spezialisierten Steuerberatern. Denn ab dem 30. September greift der Allgemeine Informationsabgleich zwischen Spanien und Deutschland - alle Daten auch zur einer Immobilie werden dann offen gelegt. Zwei Urteile des BFH haben die Prüfer im Gepäck. Seit 2013 gilt das kostenlose Wohnen in Ihrer über dein SL gehaltene Ferienwohnung als verdeckte und mithin steuerpflichtige Gewinnausschüttung (BFF, Urteil vom 12.6. 2013, Az. I R 109/10). Zusätzlich verschärfte der BFH 2016 die Gangart. Dabei geht es um eine fiktive Miete, die mit einer Ferienwohnung erzielt werden muss (Urteile vom 27.7.16, Az. IR 8/15; IR 12/15; IR 71/15). Demnach muss eine laut Fremdvergleich angemessene Miete erwirtschaftet werden. Diese Kosten müssen auch bei nicht bezahlter Eigennutzung hereinkommen. Dazu kommt noch ein Aufschlag von 7% auf die Kostenmiete – die vom BFH errechnete, zu erzielende Rendite. Erwirtschaftet man weniger, wird verdeckte Gewinnausschüttung oder bei längerer Dauer keine Gewinnerzielungsabsicht angenommen. Fazit: Sie sollten die Mieten Ihrer über eine SL gehaltenen Ferienwohnungen entsprechend festlegen. Ob sie sich dann noch rentierlich vermieten lassen, interessiert die deutschen Finanzbeamten ja nicht.