Finanzplanung: Rente oder Kapital?
Ein Fall aus der Praxis
Unternehmer Fritz Schomann, 67, verheiratet, hat seine Altersversorgung auf mehreren Säulen aufgebaut. Dazu zählt eine vermietete Immobilie, die gesetzliche Versicherung und eine private Leibrentenversicherung, die er vor 28 Jahren abgeschlossen hat. Er weiß grundsätzlich, dass er 2017 entscheiden muss: Entweder er wählt eine monatliche Rentenzahlung von der Versicherungsgesellschaft. Oder er erhält einen großen Kapitalbetrag, den er dann eigenständig anlegen muss. Jetzt ist es soweit: Sein Vertrag endet am 1.3.2017. Wenn er sich nicht mehr bei seiner Versicherung meldet, erhält er lebenslang seine Rente. Will er das Kapital, muss er bis Ende Januar die Zahlung anfordern. Konkret beträgt die jährliche Rente 10.160 Euro, die alternative, steuerfreie Kapitalauszahlung 244.822 Euro. Die Eheleute Schomann wissen, dass es nahezu keine Zinsen auf Sparanlagen gibt. Daher tendieren sie zur Rente. Sie holen sich jedoch noch eine Zweitmeinung ein. Schomanns stehen vor einer „Wett-Entscheidung“ mit der Versicherungsgesellschaft. So erklärt es ihnen ein Honorarberater, den sie konsultieren. Wird der Unternehmer sehr alt, zahlt die Assekuranz drauf. Seine „Leibrente“ wird so lange gezahlt, bis Schomann verstirbt. Stirbt der Unternehmer aber früh, gibt es auch keine Rente mehr. Tritt der Tod z. B. in 10 Jahren ein, hat die Versicherung etwas über 100.000 Euro (statt 244.822 Euro, s.o.) gezahlt – und wirtschaftlich betrachtet ein gutes Geschäft gemacht. Die Assekuranz übernimmt also bei der Rentenzahlung das sog. „Langlebigkeitsrisiko“. Anders bei der Kapitalauszahlung: Hier trägt Schomann selbst das finanzielle Risiko, sehr lange zu leben. Und er trägt auch das Anlagerisiko.Der Experte weist noch auf weitere Punkte hin, die das Unternehmerpaar berücksichtigen muss:
Die Entscheidung für oder gegen die Rente ist endgültig.
Der Unternehmer hat im Vertrag eine Rentengarantiezeit von 5 Jahren vereinbart. Wenn er z. B. in einem Jahr stirbt, erhält seine Frau noch 4 Jahre lang die Rente. Dann ist Schluss. Stirbt er in 6 Jahren, geht die Witwe leer aus.
Steigt die Inflation, kann er sich von seiner Rente immer weniger kaufen.
Die Rente ist sicher, da es sich um eine konstante Garantierente handelt. Er muss sich um nichts mehr kümmern. Bei der Kapitalanlage benötigt er Rat und ein gutes Konzept, damit er regelmäßig aus dem Kapital seine „Rente“ erhält.
Wählt er die Kapitalauszahlung, ist er flexibel: Er kann sich die Rente „entnehmen“, die er für seinen Lebensunterhalt benötigt: Nur eins muss er beachten: Er muss gut planen, denn zahlt er sich zu viel Rente aus, ist der Kapitalstock schnell verbraucht.
Und der Fiskus ist beteiligt: Bei der Versicherungsrente werden 17% der Rente in der Steuererklärung berücksichtigt. Gemeinsam mit den übrigen Einkünften (z. B. Mieten) wird dann dieser Teil mit dem individuellen Steuersatz (+Soli) versteuert. Bei der Kapitalanlage gilt die Abgeltungssteuer: Alle Erträge werden mit 25% (+Soli) belastet.
Fazit: Für den ersten Check reichen die o. g. Faustformel und ein gesunder Menschenverstand.