Flucht wegen Kulturgüterschutz
Ein neues Gesetz treibt Kulturgüter außer Landes. Doch deren Besitzer sollten die steuerlichen Konsequenzen ihrer "Flucht" bedenken.
Das neue Gesetz zum Kulturgüterschutz ist noch nicht in Kraft, entfaltet aber schon Wirkung. Die Lobbyisten haben sich nun in Stellung gebracht und tragen ihre Argumente vor. Ungeachtet dessen vollzieht der Entwurf von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) im Wesentlichen nur schon bestehendes europäisches Recht nach. Das Entsetzen von Sammlern und Galeristen ist zwar groß, aber nur zum Teil berechtigt. Zu allen Zeiten haben Staaten und Regierungen definiert, was für die nationale Identität sinnstiftend und damit besonders schützenswert ist. Diese Kriterien sind durchaus eine Diskussion aller Beteiligten wert. Ob hinsichtlich des Alters der Kunstobjekte, ihres Wertes oder auch der Einzigartigkeit eine Gewichtung erfolgt, muss nach Transparenz, Vollziehbarkeit und Praktikabilität erfolgen. Kulturelles Erbe ist nun einmal eine andere Kategorie als z. B. Computer, Autos oder Wertpapiere. Prompt hat eine Fluchtbewegung eingesetzt. Einige Sammler, Künstler und Galeristen verbringen derzeit fast panikartig Kunstgegenstände ins Ausland. Dass dies sinnvoll und nötig ist, bezweifeln wir für die meisten Fälle. Wer seine Kunstgegenstände nun präventiv ins Ausland bringt, sollte dabei aber auch an die Steuer denken. Darauf weist uns Anwalt Karsten Seidel (K&L Gates LLP) hin. Insbesondere die Erbschaftsteuer sollte bedacht werden (Stichwort: Weltvermögensprinzip). Demnach kann es schnell zu eine Doppelbesteuerung kommen. Bedenken Sie: Deutschland hat nur mit wenigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, die eine Mehrfachbelastung verhindern oder reduzieren sollen. Dazu zählen Schweiz, USA, Frankreich, Schweden, Dänemark und Griechenland. Fazit: Wer Kunst ins Ausland verbringt, sollte in jedem Fall die steuerlichen Konsequenzen bedenken. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass es zu einer doppelten Besteuerung kommt. Die könnte vermieden werden, wenn die Kunst in Deutschland verbliebe.