Auch Bauunternehmer dürfen irren
Auch Bauunternehmer dürfen irren ... Der Käufer hat gegen einen Bauunternehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen mangelhafter Drainage und einer unzureichenden Abdichtung des Wohnhauses, wenn keine arglistige Täuschung vorliegt. Der Bundesgerichtshof wies jetzt eine entsprechende Schadensersatzklage zurück. Beim Bau des Hauses gab es zwar Abweichungen von den üblichen DIN-Vorschriften. Davon wusste der Bauherr aber nichts. Deshalb durfte er sagen, das Einfamilienhaus sei fachgerecht bzw. nach den bestehenden Vorschriften errichtet worden.
Urteil: BGH vom 14.6.2019, Az.: V ZR 73