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Arglist liegt nicht vor

Auch Bauunternehmer dürfen irren

Klar, Bauunternehmer sind sachkundig und genießen deshalb beim Verkauf einer Immobilie besonderes Vertrauen. Aber müssen sie deshalb für jeden Baumangel haften?

Auch Bauunternehmer dürfen irren ... Der Käufer hat gegen einen Bauunternehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen mangelhafter Drainage und einer unzureichenden Abdichtung des Wohnhauses, wenn keine arglistige Täuschung vorliegt. Der Bundesgerichtshof wies jetzt eine entsprechende Schadensersatzklage zurück. Beim Bau des Hauses gab es zwar Abweichungen von den üblichen DIN-Vorschriften. Davon wusste der Bauherr aber nichts. Deshalb durfte er sagen, das Einfamilienhaus sei fachgerecht bzw. nach den bestehenden Vorschriften errichtet worden.

Urteil: BGH vom 14.6.2019, Az.: V ZR 73

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