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BMF zeigt seine Ideen

Aufsicht für Hypotheken

Das BMF legte seine Vorstellungen auf den Tisch, wie Kreditinstitute sich bei privaten Hypothekennehmern zu verhalten haben.
Die Welle, die gerade um die Hypothekenfinanzierung gemacht wird, ist nicht berechtigt. Ein vom Bundesfinanzministerium erarbeitete Entwurf zum Aufsichtsrechtsergänzungsgesetz ist nicht einmal eine Gelbe Karte für die Banken. Das Haus von Wolfgang Schäuble (CDU) setzt lediglich ein Hinweiszeichen, worauf die Banken bei Immobilienkrediten künftig zu achten haben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFiN) soll fünf Punkte überprüfen:
  1. den Mindestanteil an Eigenkapital der Hypothekennehmer
  2. die Frist, bis wann die Hypothek abgezahlt sein muss
  3. eine festgelegte Kreditobergrenze im Verhältnis zum Einkommen
  4. die Mindesttilgungssumme während der Laufzeit
  5. eine Gesamtbetrachtung der Verbindlichkeiten des Hypothekennehmers

Selbstverständliche Vorgaben

Alles Punkte, die seriöse Kreditinstitute ohnehin beachten. Sie sind jedenfalls leichter einzuhalten als die Hypothekenrichtlinie mit ihrer Gesamtbetrachtung der lebenslangen Einkünfteentwicklung. Diese steht deshalb zu Recht auf dem Prüfstand. Das BMF sieht in dem Gesetz denn auch nur eine Vorratsmaßnahme. Sie soll erst greifen, wenn die Kreditinstitute flächendeckend gegen die o.a. Punkte verstoßen und die Gefahr bestünde, dass sie damit Kreditausfälle und das Platzen einer Immobilienblase verursachen würden.

Fazit: Das BMF zeigt dem sozialdemokratischen Justizministerium, wie man bei Hypotheken von privaten Häuslebauern oder Immobilienkäufern das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet. Und den Banken, woran sie sich zu halten haben.

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