Baugenehmigung kann erlöschen
Eine Baugenehmigung kann auch wieder verfallen. Das sollten alle Bauherren im Hinterkopf behalten, wenn sie allzu lange mit dem Bau zögern. Denn Bauherren können sich zwar darauf verlassen, dass sie gemäß dem genehmigten Bauantrag aktiv werden können. Ihnen stehen keine rechtlichen Hindernisse mehr im Weg.
Baugenehmigung gilt nicht unbegrenzt
Eine Baugenehmigung gilt aber nicht unverrückbar "für alle Ewigkeit". Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin Brandenburg entschieden. In dem Fall ging es um eine acht Jahre alte und nicht genutzte Genehmigung. Die Eigentümerin eines Grundstücks verfügte seit acht Jahren über eine gültige Baugenehmigung. Trotz dieses langen Zeitraums hatte die Bauherrin nicht mit dem Bauvorhaben begonnen.
Auch wiederholte Verlängerungen der Baugenehmigung können auslaufen. In dem Fall hatte das Amt die Genehmigung, die üblicherweise für drei Jahre gilt, zwei Mal verlängert. Danach erklärte das Amt, dass das Recht, auf dem Grundstück zu bauen, erloschen sei. Die Betroffene verwies auf Verzögerungen wegen rechtlicher Probleme (Streit um ein Vorkaufsrecht) und darauf, dass bereits Arbeiten (Suchschachtungen) stattgefunden hätten. Die Richter blieben aber hart.
Fazit: Wer zu lange mit dem Baubeginn zögert, geht das Risiko ein, dass eine Baugenehmigung wieder versagt wird.
Urteil: OVG Berlin-Brandenburg vom 31.5.2022, Az.: 2 S 44/21