Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2553
Geplatzter Immobilienverkauf

Behalt der Reservierungsgebühr

Dokumente, im Hintergrund zwei Modellhäuser. © smolaw11 / stock.adobe.com
Bei manchen Grundstücksgeschäften verlangen Verkäufer eine Reservierungsgebühr. Die ist vom Kaufinteressenten zu bezahlen. Doch was, wenn ein Kaufvertrag dann doch nicht zustande kommt? Muss die Reservierungsgebühr zurückgezahlt werden oder darf sie der Verkäufer für seinen Aufwand (z. B. Besichtigungen usw.) behalten?
Eine solche Reservierungsgebühr muss zurückgezahlt werden. Das hat das Landgericht (LG) Köln entschieden. Dies gilt zumindest dann, wenn die Gebühr 5.000 Euro übersteigt, zehn Prozent über der üblichen Maklergebühr liegt oder mehr als 0,3% des Kaufpreises beträgt.

Im Streitfall hatte der Verkäufer eines Hausgrundstücks von einem ernsthaften Interessenten bei einem Objekt im Wert von weit über einer Million Euro eine Reservierungsgebühr in Höhe von 10.000 Euro verlangt und auch bekommen. Den frei formulierten Vertrag ließen die Vertragspartner nicht notariell beglaubigen. Das Geschäft kam bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zustande. Der Verkäufer wollte die Gebühr behalten, der interessierte Käufer sein Geld zurück. 

Am Ende fehlte die Baugenehmigung

Das LG Köln sprach dem Kaufinteressenten den Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr zu. Die Reservierungsvereinbarung hätte ebenso wie das Grundstücksgeschäft notariell beurkundet werden müssen. Der Kläger habe aber auch aus sachlichen Gründen - wegen des Fehlens einer Baugenehmigung - vom Kauf Abstand genommen. Die Aufwendungen des Verkäufers für insgesamt zehn Besichtigungstermine seien kein relevanter Schaden und blieb deshalb unberücksichtigt.

Fazit: Verkaufen Sie eine Immobilie und vereinbaren eine Reservierungsgebühr, dann lassen Sie den Vertrag notariell beglaubigen. Sonst müssen Sie beim Scheitern des Geschäfts, die Reservierungsgebühr zurückerstatten.

Urteil: LG Köln, Az.: 2 O 292/19

Meist gelesene Artikel
  • Besser als die Benchmark im Performance-Projekt VII

DRH Vermögensverwaltung: Selbstbewusst zum Erfolg

© Diego Thomazini / Getty Images / iStock
Müssten wir die Anlagestrategie der DRH Vermögensverwaltung in einem Wort zusammenfassen, es hieße ”offensiv”. Im Performance-Projekt VII legt der Vermögensverwalter für den Kunden ein sehr chancenorientiertes Portfolio auf. Das geht gleichzeitig mit hohen Risiken einher, die die Sachsen aber geschickt abfedern.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2023: Prisma Investment GmbH in der Ausschreibung

Prisma Investment findet sechs Seiten ausreichend als Vorschlag für die Wilhelm Weidemann Jugendstiftung

© Collage Verlage FUCHSBRIEFE, Grafik: envato elements
Sind sechs Seiten ein Anlagevorschlag? Und wenn ja, wie mag der aussehen? Die Prisma Investment GmbH beteiligt sich jedenfalls mit einer solch extrem kurzen Ausarbeitung selbstbewusst am Wettbewerb um die neue Verwaltung des Stiftungskapitals der Wilhelm Weidemann Jugendstiftung. Aber kann der Frankfurter Vermögensverwalter damit die Stifter beeindrucken?
  • Fuchs plus
  • Erste Anlage zur kommerziellen Nutzung von CO2 entsteht

Heidelberg Materials und Linde verarbeiten CO2-Emissionen weiter

Kohlenstoffdioxid-Tank. © romaset / stock.adobe.com
Heidelberg Materials und Linde werden ab 2025 erstmals eine Anlage im Industriemaßstab bauen, die CO2 abscheiden und weiterverarbeiten kann. Das wird auch Anknüpfungspunkte zur Erforschung weiterer Nutzungsmöglichkeiten eröffnen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Loonie wertet auf

Kanada: Notenbank unterbricht Zinspause

Tiff Mecklem, Gouverneur der Bank of Canada. © Bank of Canada
Eigentlich wollte Kanadas Notenbank die Wirtschaft mit weiteren Zinsschritten verschonen. Doch nun werden die Zinsen angesichts kletternder Teuerungsraten doch weiter angehoben. FUCHS-Devisen zeigen, welche Anlagechancen sich daraus in Kanada ergeben.
  • Fuchs plus
  • Selbstverteidigung – Der Beauty Contest 2023

Starkes Mittelfeld und zwei stechen heraus beim Beauty Contest Stiftungsvermögen 2023

(c) scusi/Fotolia
Im Beauty Contest – dem „Schönheitswettbewerb“, bei dem normalerweise Models eine neue Designerkollektion präsentieren – können die in die Endrunde gekommenen Vermögensmanager beweisen, dass sie es zu Recht bis hierhin geschafft haben. Sie ergänzen und verteidigen ihr Anlagekonzept vor Vertretern der Stiftung und einer Fachjury. Nicht allen ist das gelungen.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen: LGT Bank AG in der Gesamtbeurteilung 2023

Die LGT Bank aus Liechtenstein lässt den Kunden vielfach strahlen

Liechtenstein, Blick auf Alpen-Tal. © RukiMedia / stock.adobe.com
Gerade im Non-Profit-Segment mit seinen vielen spezifischen Anforderungen, ist es eine besondere Herausforderung für nicht in Deutschland beheimatete Banken sachgemäße Anlagekonzepte zu liefern. Der LGT Bank gelingt das als einer der ganz wenigen, die sich überhaupt auf dieses Feld trauen. Und das obendrein mit Bravour.
Zum Seitenanfang