BGH-Urteil zum Ausstieg bei der Hausfinanzierung
Im Rechtsstreit um hohe Kosten für Bankkunden bei vorzeitigem Ausstieg aus einem Immobilienkredit hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank zurückgewiesen. Die entsprechenden Erläuterungen des Kreditinstituts zur Berechnung der Entschädigung im strittigen Darlehensvertrag genügten "nicht den gesetzlichen Anforderungen". Die müssen klar, prägnant, verständlich und genau sein. In dem konkreten Fall sollte der Kreditnehmer für die Ablösung von zwei Darlehen mehr als 21.500 Euro zahlen.
Das bedeutet auch für andere Fälle, dass es ein Schlupfloch geben kann. Wenn die Bedingungen für einen vorzeitigen Ausstieg aus einem Hypothekendarlehen nicht sehr exakt festgehalten wurden, dann haben Kreditnehmer durchaus die Möglichkeit, ein solches Darlehen vorzeitig zu kündigen - ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
Fazit: Vorfälligkeitszahlungen sind zwar grundsätzlich rechtens. Banken müssen aber sehr exakte Angaben dazu machen, wie diese berechnet werden. Prüfen Sie ggf. mit einem Fachanwalt, ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist. Das kann tausende Euro sparen.
Urteil: BGH vom 7.7.2020, Az.: XI ZR 320/20