Bittere Pillen für Vermieter
Die Modernisierungsumlage soll gesenkt und verkürzt werden. Es geht darum, Investitionskosten zur energetischen Modernisierung von Mietwohnungen teilweise auf die Mieter abwälzen zu können. Diese Umlage soll von 11% auf 10% gesenkt werden. Das bedeutet, dass etwa bei Investitionen von 100.000 Euro nicht mehr wie bisher 11.000 Euro umlagefähig sind, sondern nur noch 10.000. Aus dem Justizministerium heißt es, die Quote könne sogar noch geringer ausfallen. Positiv für Vermieter: Die Amortisationsregelung ist wohl vom Tisch. Das erfahren wir aus verlässlicher Quelle. Die Regelung hätte bedeutet, dass die Umlagemöglichkeit auch noch zeitlich auf den Zeitraum bis zur Amortisation begrenzt geblieben wäre.
Die „ortsübliche Vergleichsmiete“ wird überarbeitet. Die Mietspiegel-Berechnung soll auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Damit soll sie realitätsnäher werden. Neutral zu bewerten ist die Erweiterung der Datenbasis für den Mietspiegel. Er kann dadurch repräsentativer werden.
Fazit: Es könnte noch zu weitergehenden Verboten der Überwälzung von Kosten energetischer Sanierungen kommen als bisher im Gespräch. Eine auch für Vermieter tragbare Lösung wäre, die Überwälzbarkeit an den Sanierungserfolg zu koppeln.