Cousins begründen keine Eigenbedarfskündigung
Bei Eigenbedarfskündigungen zählen Cousins nicht als nahe Angehörige, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Wenn der Cousin und Miteigentümer in eine Wohnung einziehen will, rechtfertigt das also keine Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs.
Das Verwandtschaftsverhältnis dazu sei nicht nah genug. Nahe Angehörige wären nur Menschen, die bei Prozessen gegen ihre Angehörigen die Aussage verweigern dürfen also Eheleute, Lebenspartner, Verlobte und Verwandte bis zum dritten Grad beziehungsweise Verschwägerte bis zum zweiten Grad.
Persönliche Bindung ist nicht entscheidend
Entferntere Angehörige genießen dieses Privileg dem BGH zufolge nicht, auch nicht bei einer engen persönlichen Bindung. Cousins sind Verwandte vierten Grades.
Das Urteil ist sowohl für Vermieter und Mieter wichtig, da es die Anwendung der Eigenbedarfskündigung und die Ausnahmeregelungen bei Wohnungskäufen betrifft.
Fazit: Wenn der Cousin und Miteigentümer in eine Wohnung einziehen will, rechtfertigt das keine Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs.
Urteil: BGH vom 10.7.2024, Az.: VIII ZR 276/23