Cousins begründen keine Eigenbedarfskündigung
Die Frage, wer eigentlich zur Familie gehört, ist bei der Eigenbedarfskündigung von entscheidender Bedeutung. Für Familienmitglieder ist eine Kündigung des Mieters ausdrücklich im Mietgesetz vorgesehen. Der Bundesgerichtshof musste entscheiden, ob Cousins zu den nahen Angehörigen dazu gehören oder nicht.
Cousins zählten nicht zu den nahen Angehörigen, deren Wohnungsbedarf eine Kündigung oder die Ausnahme von der Kündigungsfrist rechtfertigt. Das hat der BGH entschieden.