Die Schweiz kassiert ab
Ein Urteil des schweizerischen Bundesgerichts verschafft den (Tourismus-)Gemeinden endgültig freie Bahn zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.
Zweitwohnungseigentümer in der Schweiz werden von den dortigen Gemeinden verstärkt zur Kasse gebeten. Am 11. März 2012 gab es die Bürgerinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“. Seitdem erheben immer mehr Tourismusgemeinden Sondersteuern auf Zweitwohnungen. Und zwar nicht nur auf neu gebaute, sondern auch auf Bestandswohnungen, die zum Zeitpunkt der Initiative rechtskräftig bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren. Ein Bundesgerichtsurteil verschafft den Gemeinden jetzt endgültig freie Bahn. Es hat gerade Beschwerden von Zweitwohnungseigentümern in der Bündner Gemeinde Silvaplana abgewiesen (Urteil 2C_1076/2012 und 2C_1088/2012 vom 12 März 2014). Bis dahin waren diese Steuern auch rechtlich heftig umstritten. Die Zweitwohnungsbesitzer hatten über einen eigens gegründeten Dachverband (Allianz Zweitwohnungen Schweiz) dagegen mobil gemacht. In Zukunft ist somit mit einem vermehrten Interesse der Tourismusgemeinden an solchen Steuern zu rechnen. Das erwartet Daniel Lehman von der schweizerischen Kanzlei Bär& Karrer in einem Beitrag für den BeraterFUCHS. Bisher erheben die Gemeinden Brigels, Flims-Laax-Falera, Silvaplana, Champéry, Val-d‘Anniviers, Val-d‘Illies, Wiler, Vitznau und Lenk eine Zweitwohnungssteuer. In Crans-Montan sowie im Kanton Bern ist sie derzeit in Vorbereitung. Vorerst nicht auf der politischen Agenda ist eine solche neue Steuer in den anderen großen Engadiner Tourismuszentren Zuoz, Celerina, St. Moritz, Sils, Davos und Lenzerheide. Die Steuer wird in verschiedenen Varianten erhoben. Entweder als Promillewert des Vermögenssteuerwertes (Silvaplana), als Prozentwert des Katasterwertes in einer Verbindung mit einer nutzungsbedingten Minderung (Champéry und Bürchen), als Jahrespauschale (Flims-Laax-Valera) oder auch über unterschiedliche Beträge pro Quadratmeter Nettowohnfläche und Jahr (Brigels). Teilweise erheben die Gemeinden auch Maximalbeträge (Bürchen: 1.250 CHF) oder sehen ab einer gewissen Anzahl Zimmer lineare Tarife vor (Flims-Laax-Falera ab 5 Zimmern). Veranlagung und Einzug erfolgen direkt durch die Gemeinden. In Silvaplana zahlt der Zweitwohnungseigentümer bei einem Vermögenssteuerwert von 1 Mio. CHF 2.000 Franken Steuer pro Jahr. In den anderen genannten Gemeinden kommt man in der Regel günstiger weg. In Flims werden bei einem Vermögenssteuerwert von 1,5 Mio. Franken rund 1.300 Franken pro Jahr fällig, in Val-d’Illiez ca. 2.400.
Fazit: Politisch floppt die Initiative mit dem Ansinnen, eine Lösung für leerstehenden Wohnraum in der Schweiz zu schaffen. Fiskalisch aber wird die Steuer jetzt zum Selbstläufer.