Effizienzhausförderung eingeschränkt
Beim Thema Förderung von Energiemaßnahmen ist der Staat eigentlich derzeit nicht knickrig. Dennoch hat die staatliche Förderbank KfW einige Programme angepasst – zum Nachteil von Häuslebauern.
Die KfW ändert ihre Förderung von Effizienzhäusern. Einige Änderungen gelten bereits seit dem 28.7.22. Konkret:
- Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt. Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus wird nur noch im Rahmen einer Kreditvergabe mit Tilgungszuschuss gefördert (zu beantragen über die KfW). Fürs Effizienzhaus beträgt der maximale Kredit pro Wohneinheit 120.000 Euro und für Effizienzhaus 55 zum Beispiel der max. Zuschuss 18.000 Euro. Die reine Zuschuss-Variante (über die BAFA) entfällt vollständig.
- Ab 15. August 2022 soll es für Einzelmaßnahmen nur noch den Tilgungszuschuss bei der BAFA geben. Die Kreditvariante der KfW wird eingestellt. Zu den geförderten Maßnahmen zählen das Dämmen von Dächern, Wänden, Decken und Kellern, der Austausch von Fenstern, der Einbau einer neuen Lüftungsanlage, Sonnenschutzeinrichtungen oder digitale Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung. Der jeweilige Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 60.000 Euro, also maximal 12.000 Euro.
- Beim Neubau von Einfamilienhäusern gibt es nur noch dann eine KfW Förderung, wenn ein Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) vorliegt. Die Einstufung als Effizienzhaus 40 NH ist unbedingte Voraussetzung für Fördergelder der KfW. Um das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude zu erhalten, muss das Haus ein spezielles Nachhaltigkeits-Bewertungs-System bestanden haben.
Fazit: Die verbliebenen Förderungen sind immer noch interessant genug, um sich der Mühe der Antragstellung zu unterziehen.